Beitrag von der Webseite der Stadt Wermelskirchen
Umgestaltung beginnt: Hüpptal wird gesperrt
Es geht los: Die Baumaßnahmen zur Umgestaltung des Hüpptals starten am Montag, 10. August. Spaziergängerinnen oder Spaziergänger, die durch den Park gehen oder den Spielplatz an der Berliner Straße nutzen wollen, haben dazu nur noch bis einschließlich Sonntag, 9. August, Gelegenheit.
Denn: Ab Montag, 10. August, wird der gesamte Hüpp-Park zwischen der Berliner Straße und dem Minigolfplatz vollständig gesperrt. Auch die Seiteneingänge – über die Dhünner Straße auf Höhe des Fahrbahnteilers sowie über den Treppenabgang – werden geschlossen und mit Bauzäunen gesichert. Für die Umbaumaßnahmen wird der Park an allen offenen Bereichen, an denen keine bestehenden Zäune, Hecken oder Gehölzflächen vorhanden sind, mit Bauzäunen eingezäunt und gesichert. Während der gesamten Bauzeit, die voraussichtlich 15 Monate dauern wird, ist es nicht möglich, den Park zu Fuß oder auf dem Fahrrad zu durchqueren.
Hinweis: Die Minigolfanlage bleibt weiterhin geöffnet, um Minigolf spielen zu können. Die Anlage ist aber während der Baumaßnahmen nur über den Quellenweg zu erreichen.
Wichtig: Der Gehweg an der Berliner Straße wird im Bereich des geplanten neuen Ankunftsplatzes des Parks ab Hausnummer 6 bis zur Kreuzung Dhünner Straße vollständig gesperrt. Eine Baustellen-Ampel regelt den Verkehr und sorgt dafür, dass Fußgängerinnen und Fußgänger sicher auf die gegenüberliegende Straßenseite geleitet werden.
Die öffentliche Zufahrt entlang der Berliner Straße auf Höhe der Hausnummer 8 in Richtung CVJM dient während der Bauzeit als Baustellenzufahrt. Die Zufahrt bleibt jedoch auch jederzeit für Anwohnerinnen und Anwohner, Besucherinnen und Besucher des CVJM sowie für Rettungsfahrzeuge passierbar.
Aufgrund der Baumaßnahmen entfallen ab Montag, 10. August, die Parkplätze im Bereich der Baustellenzufahrt an der Berliner Straße. Diese stehen auch während der gesamten Bauzeit nicht mehr zur Verfügung. Die Sperrung der Stellplätze wird rechtzeitig angekündigt.
Weitere Informationen zur Umgestaltung des Hüpptals gibt es hier
(Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann)
Beitrag von der Webseite der Stadt Wermelskirchen
Steuertermin: Zahlung kommunaler Abgaben im August
Die Stadt Wermelskirchen weist darauf hin, dass am 15. August 2026 die dritte Quartalszahlung für die Grundbesitzabgaben (Grundsteuer und ggfs. Abwassergebühren), Gewerbesteuervorauszahlungen und Hundesteuer fällig ist.
Die Stadtkasse empfiehlt Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Ein Widerruf ist jederzeit möglich. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen per Mail an stadtkasse@wermelskirchen.de oder auf der Website der Stadt unter www.wermelskirchen.de unter Formulare von A‑Z (SEPA-Lastschriftmandat) erhältlich.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Zahlungstermin 15. August 2026 zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende und/oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Bitte nicht vergessen, das Kassenzeichen sowie den korrekten Betrag vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2026 bei Überweisungen anzugeben.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgabenerhebung und der Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen können zudem rund um die Uhr an die zentralen E‑Mail-Adressen gesendet werden:
stadtkasse@wermelskirchen.de
abwasser@wermelskirchen.de
gewerbe@wermelskirchen.de
hundesteuer@wermelskirchen.de
steuer@wermelskirchen.de
(Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann)
Foto: KI generiert


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