Neue Fördermittel stärken kleinere Maßnahmen an Denkmälern

Bei­trag von der Web­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen

Neue För­der­mit­tel für Denk­mal­ei­gen­tü­me­rin­nen und Denk­mal­ei­gen­tü­mer: Ab sofort stellt die Stadt Wer­mels­kir­chen finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für klei­ne­re Erhal­tungs­maß­nah­men an Denk­mä­lern im Stadt­ge­biet zur Ver­fü­gung. Grund­la­ge sind die soge­nann­ten Pau­schal­mit­tel für Denk­mal­pfle­ge, die das Land NRW in die­sem Jahr allen Kom­mu­nen mit Unte­rer Denk­mal­be­hör­de zuteilt.

Die Stadt Wer­mels­kir­chen erhält 7500 Euro, die direkt vor Ort ver­ge­ben wer­den kön­nen. Ziel ist es, Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer bei der Pfle­ge und Erhal­tung denk­mal­ge­schütz­ter Gebäu­de zu unter­stüt­zen und klei­ne­re Maß­nah­men schnell und unbü­ro­kra­tisch zu ermög­li­chen. Denn: Mit den Pau­schal­mit­teln sol­len Antrags- und Bewil­li­gungs­ver­fah­ren ver­ein­facht und ver­kürzt wer­den.

Geför­dert wer­den ins­be­son­de­re denk­mal­be­ding­te Arbei­ten an his­to­ri­schen Gebäu­den. „Das kön­nen zum Bei­spiel die Restau­rie­rung alter Fens­ter und Türen oder Maß­nah­men zur Siche­rung und Erhal­tung his­to­ri­scher Bau­tei­le wie Male­rei­en oder Aus­stat­tun­gen sein“, erläu­tert Johan­na Ahlf von der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de der Stadt.

Anträ­ge kön­nen von pri­va­ten Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mern von Denk­mä­lern, aber auch von Gemein­schaf­ten oder Kir­chen gestellt wer­den. Die Orga­ni­sa­ti­on und Ent­schei­dung über die Antrag­stel­lung erfolgt kom­plett auf kom­mu­na­ler Ebe­ne – es ist kei­ne Antrag­stel­lung an das Land und kei­ne Bewil­li­gung durch die Bezirks­re­gie­rung nötig.

Vor­aus­set­zung ist unter ande­rem, dass es sich um ein ein­ge­tra­ge­nes Denk­mal han­delt, die Maß­nah­me noch nicht begon­nen wur­de, aber im Jahr der Antrag­stel­lung abge­schlos­sen wird und die Maß­nah­me kei­ne ander­wei­ti­ge För­de­rung erhält.

Die Zuschüs­se wer­den als nicht rück­zahl­ba­re För­de­rung gewährt und die­nen in der Regel als Teil­fi­nan­zie­rung – sie dür­fen maxi­mal 80 Pro­zent der Kos­ten der Maß­nah­me decken und es wer­den aus die­sem „Topf“ maxi­mal 2500 Euro pro Denk­mal gewährt.

„Die Stadt möch­te mit dem Pro­gramm ins­be­son­de­re pri­va­te Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Denk­mä­lern unter­stüt­zen und den Erhalt der his­to­ri­schen Bau­sub­stanz im Stadt­ge­biet stär­ken“, sagt Johan­na Ahlf.

Sie erin­nert zudem dar­an, dass Denk­mal­ei­gen­tü­me­rin­nen und Denk­mal­ei­gen­tü­mer auch steu­er­li­che Vor­tei­le nut­zen kön­nen. So ist es mög­lich, 90 Pro­zent der Kos­ten einer Maß­nah­me an einem Denk­mal steu­er­lich über zehn Jah­re abzu­schrei­ben, wenn das Denk­mal selbst genutzt wird.

Das ein­fa­che Antrags­for­mu­lar steht zum Down­load bereithier.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nenzu den Pau­schal­mit­teln zur Denk­mal­pfle­ge in Wer­mels­kir­chen gibt es bei der Stadt­ver­wal­tung, Unte­re Denk­mal­be­hör­de, per Mail an denkmal@wermelskirchen.de oder unter Tele­fon 02196 / 710–657.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Denk­mal­pfle­ge und damit ver­bun­de­nen För­der­pro­gram­men gibt’s hier.

Bei­trag: Stadt Wer­mels­kir­chen / Autor: Ste­phan Sin­ger / Foto: Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann

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