Beitrag von der Webseite der Stadt Wermelskirchen
Neue Fördermittel für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer: Ab sofort stellt die Stadt Wermelskirchen finanzielle Unterstützung für kleinere Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern im Stadtgebiet zur Verfügung. Grundlage sind die sogenannten Pauschalmittel für Denkmalpflege, die das Land NRW in diesem Jahr allen Kommunen mit Unterer Denkmalbehörde zuteilt.
Die Stadt Wermelskirchen erhält 7500 Euro, die direkt vor Ort vergeben werden können. Ziel ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Pflege und Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude zu unterstützen und kleinere Maßnahmen schnell und unbürokratisch zu ermöglichen. Denn: Mit den Pauschalmitteln sollen Antrags- und Bewilligungsverfahren vereinfacht und verkürzt werden.
Gefördert werden insbesondere denkmalbedingte Arbeiten an historischen Gebäuden. „Das können zum Beispiel die Restaurierung alter Fenster und Türen oder Maßnahmen zur Sicherung und Erhaltung historischer Bauteile wie Malereien oder Ausstattungen sein“, erläutert Johanna Ahlf von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt.
Anträge können von privaten Eigentümerinnen und Eigentümern von Denkmälern, aber auch von Gemeinschaften oder Kirchen gestellt werden. Die Organisation und Entscheidung über die Antragstellung erfolgt komplett auf kommunaler Ebene – es ist keine Antragstellung an das Land und keine Bewilligung durch die Bezirksregierung nötig.
Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt, die Maßnahme noch nicht begonnen wurde, aber im Jahr der Antragstellung abgeschlossen wird und die Maßnahme keine anderweitige Förderung erhält.
Die Zuschüsse werden als nicht rückzahlbare Förderung gewährt und dienen in der Regel als Teilfinanzierung – sie dürfen maximal 80 Prozent der Kosten der Maßnahme decken und es werden aus diesem „Topf“ maximal 2500 Euro pro Denkmal gewährt.
„Die Stadt möchte mit dem Programm insbesondere private Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern unterstützen und den Erhalt der historischen Bausubstanz im Stadtgebiet stärken“, sagt Johanna Ahlf.
Sie erinnert zudem daran, dass Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer auch steuerliche Vorteile nutzen können. So ist es möglich, 90 Prozent der Kosten einer Maßnahme an einem Denkmal steuerlich über zehn Jahre abzuschreiben, wenn das Denkmal selbst genutzt wird.
Das einfache Antragsformular steht zum Download bereit: hier.
Weitere Informationenzu den Pauschalmitteln zur Denkmalpflege in Wermelskirchen gibt es bei der Stadtverwaltung, Untere Denkmalbehörde, per Mail an denkmal@wermelskirchen.de oder unter Telefon 02196 / 710–657.
Weitere Informationen zur Denkmalpflege und damit verbundenen Förderprogrammen gibt’s hier.
Beitrag: Stadt Wermelskirchen / Autor: Stephan Singer / Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann


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