Geschwindigkeitsmessungen des Verkehrsdienstes – Motorradfahrer innerorts mit 105 km/h gemessen

Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis (ots)

Am gest­ri­gen Sonn­tag (03.05.) hat der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei Rhein-Berg erneut inten­si­ve Geschwin­dig­keits­kon­trol­len durch­ge­führt, ins­be­son­de­re an den vor allem bei Motor­rad­fah­re­rin­nen und ‑fah­rern belieb­ten Land­stra­ßen im Ber­gi­schen Land.

Bei Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen in Wer­mels­kir­chen-Kre­ckers­weg an der L 101 sind dabei 11 Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße von Pkw-Fah­ren­den fest­ge­stellt wor­den, die mit einem Ver­warn­geld belegt wur­den. Hin­zu kamen 2 Ver­stö­ße von Motor­rad­fah­rern und ein wei­te­rer von einem Pkw-Fah­rer, die einen Buß­geld­be­scheid nach sich zie­hen. Ein Motor­rad­fah­rer aus Lever­ku­sen muss in Kür­ze mit einem Fahr­ver­bot rech­nen, da ihm nach Tole­ranz­ab­zug eine Geschwin­dig­keit von 105 km/h inner­orts vor­ge­wor­fen wird.

Mes­sun­gen in Wer­mels­kir­chen-Luch­ten­berg, eben­falls an der L 101, erga­ben 7 Ver­stö­ße, die mit einem Ver­warn­geld geahn­det wur­den (5 x Pkw, 2 x Krad) sowie ein Ver­stoß eines Pkw-Fah­rers, der ein Buß­geld­ver­fah­ren nach sich zieht.

An der Nesche­ner Stra­ße (L 310) in Oden­thal-Land­wehr wur­den 5 Geschwin­dig­keits­ver­stö­ße von Pkw-Fah­rern fest­ge­stellt. 3 konn­ten mit einem Ver­warn­geld erle­digt wer­den, 2 erhal­ten in der nächs­ten Zeit Post von der Buß­geld­stel­le. Hin­zu kommt ein wei­te­res Buß­dgeld­ver­fah­ren gegen einen Motor­rad­fah­rer.

Das zivi­le Pro­vi­da-Motor­rad war eben­falls an die­sem Tag im Ein­satz. In Kür­ten wur­den durch den Poli­zis­ten auf dem Dienst­mo­tor­rad ins­ge­samt 5 Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren wegen Über­schrei­tung der zuläs­si­gen Höchst­ge­schwin­dig­keit ein­ge­lei­tet (4 x Krad, 1 x Pkw) und in Wer­mels­kir­chen ein wei­te­res gegen einen Motor­rad­fah­rer, der eben­falls zu schnell unter­wegs war.

Die Poli­zei wird der­ar­ti­ge Geschwin­dig­keits­kon­trol­len auch wei­ter­hin im gesam­ten Kreis­ge­biet inten­siv durch­füh­ren – ins­be­son­de­re an den Stel­len, an denen es in der Ver­gan­gen­heit häu­fi­ger zu Ver­kehrs­un­fäl­len gekom­men ist. (ct)

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Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, PHK Tholl
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: KI gene­riert

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