Die Stadt Wermelskirchen informiert auf ihrem Instagram Account:
Für viele ist es ein schöner Brauch an den Ostertagen: der Besuch mit Familie und Bekannten beim Osterfeuer.
Private Osterfeuer im eigenen Garten sind übrigens nicht erlaubt, sondern nur kleinere Feuerstellen in einer Feuertonne oder Feuerschale. Osterfeuer werden aber gestattet als Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist.
Offizielle Brauchtumsfeuer müssen vorab beim Ordnungsamt angemeldet worden sein und zwar bis Sonntag, 22. März. Den Link zur Anmeldung des Osterfeuers und was dabei zu beachten ist, findet Ihr bei den Neuigkeiten unter www.wermelskirchen.de
Das Antragsformular kann ausgefüllt und unterschrieben per Mail an ordnungsamt@wermelskirchen.de gesendet werden.
Bisher sind zwölf Brauchtumsfeuer in Wermelskirchen und Umgebung angemeldet und genehmigt worden. Verbrannt werden dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste. Kurz gesagt: Alles, was ohne Behandlung direkt vom Baum oder Strauch kommt.
Ganz wichtig: Die Feuerstelle darf erst kurze Zeit vor dem Anzünden bis höchstens auf zwei Meter aufgeschichtet werden, damit Tiere in dem Holzhaufen keinen Unterschlupf suchen können. Am sichersten ist es, wenn das Holz vor dem Anzünden auf Vogelnester abgesucht und am besten umgeschichtet wird, damit auch Kleintiere wie Igel, Hasen oder Mäuse rechtzeitig fliehen können und dadurch vor dem Verbrennen geschützt werden.
Mehr Infos findet Ihr unter www.wermelskirchen.de
Beitrag und Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann


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