Osterfeuer – Brauchtumsfeuer

Die Stadt Wer­mels­kir­chen infor­miert auf ihrem Insta­gram Account:

Für vie­le ist es ein schö­ner Brauch an den Oster­ta­gen: der Besuch mit Fami­lie und Bekann­ten beim Oster­feu­er.

Pri­va­te Oster­feu­er im eige­nen Gar­ten sind übri­gens nicht erlaubt, son­dern nur klei­ne­re Feu­er­stel­len in einer Feu­er­ton­ne oder Feu­er­scha­le. Oster­feu­er wer­den aber gestat­tet als Brauch­tums­feu­er im Rah­men einer öffent­li­chen Ver­an­stal­tung, die für jeder­mann zugäng­lich ist.

Offi­zi­el­le Brauch­tums­feu­er müs­sen vor­ab beim Ord­nungs­amt ange­mel­det wor­den sein und zwar bis Sonn­tag, 22. März. Den Link zur Anmel­dung des Oster­feu­ers und was dabei zu beach­ten ist, fin­det Ihr bei den Neu­ig­kei­ten unter www.wermelskirchen.de

Das Antrags­for­mu­lar kann aus­ge­füllt und unter­schrie­ben per Mail an ordnungsamt@wermelskirchen.de gesen­det wer­den.

Bis­her sind zwölf Brauch­tums­feu­er in Wer­mels­kir­chen und Umge­bung ange­mel­det und geneh­migt wor­den. Ver­brannt wer­den dür­fen nur unbe­han­del­tes Holz, Baum- und Strauch­schnitt sowie sons­ti­ge Pflan­zen­res­te. Kurz gesagt: Alles, was ohne Behand­lung direkt vom Baum oder Strauch kommt.

Ganz wich­tig: Die Feu­er­stel­le darf erst kur­ze Zeit vor dem Anzün­den bis höchs­tens auf zwei Meter auf­ge­schich­tet wer­den, damit Tie­re in dem Holz­hau­fen kei­nen Unter­schlupf suchen kön­nen. Am sichers­ten ist es, wenn das Holz vor dem Anzün­den auf Vogel­nes­ter abge­sucht und am bes­ten umge­schich­tet wird, damit auch Klein­tie­re wie Igel, Hasen oder Mäu­se recht­zei­tig flie­hen kön­nen und dadurch vor dem Ver­bren­nen geschützt wer­den.

Mehr Infos fin­det Ihr unter www.wermelskirchen.de

Bei­trag und Foto: Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann

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