Betrüger geben sich am Telefon als Bankmitarbeiter aus

Wer­mels­kir­chen (ots)

Ges­tern Nach­mit­tag (11.03.) ist die Poli­zei zu einer Woh­nung einer Senio­rin in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus in der Strand­bad­stra­ße im Stadt­teil Dabring­hau­sen geru­fen wor­den.

Ihr Schwie­ger­sohn hat­te sich an die Poli­zei gewandt, nach­dem sei­ne Schwie­ger­mut­ter von Betrü­gern kon­tak­tiert wor­den war. Die Geschä­dig­te wur­de gegen 14:00 Uhr auf ihrem Fest­netz­an­schluss kon­tak­tiert. Am Tele­fon teil­te man ihr mit, dass jemand ver­sucht habe, von Ihrem Kon­to eine grö­ße­re Geld­sum­me abzu­he­ben. Dies sei jedoch nicht gelun­gen. Es sei im Zuge des­sen zu einem Defekt ihrer Giro­kar­te gekom­men. Der Chef der Bank sei auf dem Weg zu ihrer Wohn­an­schrift, um die Kar­te aus­zu­tau­schen.

Die Senio­rin ver­stän­dig­te dar­auf­hin eine Ver­trau­ens­per­son, ihren Schwie­ger­sohn, der den Betrugs­ver­such erkann­te und die Poli­zei alar­mier­te.

Eine Nach­ba­rin berich­te­te etwas spä­ter, dass ein dun­kel geklei­de­ter Mann vor der Tür des Mehr­fa­mi­li­en­hau­ses gestan­den hat­te. Mög­li­cher­wei­se han­del­te es sich bei die­sem um den ver­meint­li­chen Bank­mit­ar­bei­ter, der die Giro­kar­te in Emp­fang neh­men woll­te. Durch das umsich­ti­ge Han­deln der Dame und des Ange­hö­ri­gen ist kein Scha­den ent­stan­den. Es blieb ledig­lich beim Ver­such.

Wer in die­sem Fall sach­dien­li­che Hin­wei­se, ins­be­son­de­re zu dem dun­kel geklei­de­ten Mann vor der Haus­tür geben kann, wen­det sich bit­te an das zustän­di­ge Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 2 der Poli­zei Rhein-Berg.

Die Poli­zei warnt wie­der­holt vor die­ser und ähn­li­chen Betrugs­ma­schen, die meis­tens am Tele­fon ihren Anfang neh­men.

Geben Sie nie­mals am Tele­fon per­sön­li­che Infor­ma­tio­nen her­aus. Sehr oft geben sich die Betrü­ger als Bank­mit­ar­bei­ter, Poli­zei­be­am­te, Rich­ter oder Staats­an­wäl­te aus. Die­ser Per­so­nen­kreis wür­de nie­mals sen­si­ble Daten am Tele­fon erfra­gen.

Über­ge­ben Sie auch kei­nes­falls Bar­geld, Wert­ge­gen­stän­de, Schmuck oder Giro- und Kre­dit­kar­ten an Unbe­kann­te. Im Zwei­fels­fall zie­hen Sie immer Ange­hö­ri­ge oder ande­re Ver­trau­ens­per­so­nen hin­zu und alar­mie­ren Sie die Poli­zei.

Wenn Sie wei­ter­ge­hen­den Bera­tungs­be­darf haben, ste­hen Ihnen unse­re Mit­ar­bei­ten­den der Kri­mi­nal­prä­ven­ti­on unter der Ruf­num­mer 02202 205–444 zur Ver­fü­gung. (ct)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, PHK Tholl
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell

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