Zeugin bemerkt stark alkoholisierten Supermarktkunden

Wer­mels­kir­chen (ots)

Ges­tern Nach­mit­tag (21.01.), gegen 14:20 Uhr, bemerk­te die auf­merk­sa­me Kun­din eines Super­mark­tes im Brü­cken­weg einen auf­fäl­li­gen Kun­den, der gera­de sei­nen Pkw der Mar­ke Renault auf dem Kun­den­park­platz abge­stellt hat­te.

Der Kun­de ging ihren Anga­ben nach mit einem tor­keln­den Gang in den Super­markt, wo er ihren Beob­ach­tun­gen nach unter ande­rem Alko­hol ein­ge­kauft hat.

Sie alar­mier­te die Poli­zei, als der Mann nach dem Ein­kauf in sei­nen Wagen stieg und los fuhr. Dabei konn­te sie das Kenn­zei­chen nen­nen und eine gute Per­so­nen­be­schrei­bung abge­ben.

Die Poli­zis­ten konn­ten den Fah­rer, einen 56-jäh­ri­gen Wer­mels­kir­che­ner, wenig spä­ter an sei­ner Wohn­an­schrift antref­fen. Er räum­te die Fahrt zum Super­markt und zurück ein und mach­te auch wäh­rend des Gesprächs mit den Poli­zis­ten einen stark alko­ho­li­sier­ten Ein­druck. Er schwank­te stark und muss­te sich mehr­fach fest­hal­ten, um nicht zu stür­zen.

Ein Atem­al­ko­hol­vor­test ergab rund 1,7 Pro­mil­le.

Da ein Alko­hol­kon­sum nach dem Vor­fall nicht aus­zu­schlie­ßen war, wur­den ihm zur genau­en Berech­nung des Pro­mil­le­wer­tes in einer nahe gele­ge­nen Arzt­pra­xis zwei ange­ord­ne­te Blut­pro­ben ent­nom­men.

Sein Füh­rer­schein wur­de beschlag­nahmt und eine Wei­ter­fahrt wur­de ihm vor­erst unter­sagt. Gegen den Mann wird nun wegen des Ver­dachts einer Ver­kehrs­straf­tat gemäß § 316 Straf­ge­setz­buch ermit­telt. (ct)

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Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, PHK Tholl
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: KI

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