Fördermittel für Denkmäler: Antragstellung für 2026 ist bis zum 31. März möglich

Erstellt von Kath­rin Kel­ler­mann | 22.01.2026

Gute Nach­rich­ten für Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Denk­mä­lern: Ab sofort kön­nen wie­der För­der­mit­tel für Maß­nah­men an denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den bean­tragt wer­den. Wich­tig: Die Antrag­stel­lung kann aus­schließ­lich online über das För­der­por­tal www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ bis zum 31. März 2026 erfol­gen. 

Denk­mä­ler prä­gen Städ­te, Dör­fer und Land­schaf­ten und erzäh­len häu­fig auch von Her­kunft, Iden­ti­tät und Hand­werks­kunst. Mit der neu­en Denk­mal­för­de­rung Nord­rhein-West­fa­len unter­stützt das Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung mit finan­zi­el­ler Hil­fe Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer beim Schutz und der Pfle­ge des his­to­risch-kul­tu­rel­len Erbes, um die Gebäu­de für kom­men­de Gene­ra­tio­nen zu sichern. 

Ins­be­son­de­re wer­den sol­che Maß­nah­men geför­dert, die der Instand­set­zung, Erhal­tung, Siche­rung und Frei­le­gung von Denk­mä­lern die­nen. Dazu zäh­len die Instand­set­zung und Restau­rie­rung his­to­ri­scher Bau­sub­stanz, Siche­rungs- und Frei­le­gungs­maß­nah­men, Restau­rie­rung von Fens­tern, Fas­sa­den, Dächern und Bau­tei­len, wis­sen­schaft­li­che Unter­su­chun­gen und Doku­men­ta­tio­nen sowie Prä­sen­ta­ti­on und Ver­mitt­lung von Denk­mä­lern. 

Wich­ti­ger Hin­weis: Die Maß­nah­me darf noch nicht begon­nen sein. Dabei gilt als Beginn bereits der Abschluss von Lie­fer- oder Leis­tungs­ver­trä­gen. Außer­dem muss die denk­mal­recht­li­che Erlaub­nis vor­lie­gen. 
Antrags­be­rech­tigt sind: 

  • Pri­vat­per­so­nen ab zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben von mehr als 10.000 Euro
  • Kir­chen oder Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten ab mehr als 25.000 Euro
  • Gemein­den ab mehr als 50.000 Euro. 

Die För­der­höchst­gren­ze beläuft sich grund­sätz­lich auf 350.000 Euro. Der För­der­satz liegt bei bis zu 50 Pro­zent für natür­li­che Per­so­nen und juris­ti­sche Per­so­nen des pri­va­ten Rechts sowie bei bis zu 30 Pro­zent für Kir­chen, Reli­gi­ons­ge­mein­schaf­ten oder kom­mu­na­le Gebiets­kör­per­schaf­ten. 

Johan­na Ahlf von der Unte­ren Denk­mal­be­hör­de der Stadt sagt: „Wir ermu­ti­gen alle Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer von Denk­mä­lern, die­se För­der­chan­ce zu nut­zen und damit einen wich­ti­gen Bei­trag zum Erhalt unse­res kul­tu­rel­len Erbes zu leis­ten.“ 

Wei­te­re Infos gibt es unter www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/ oder auch bei der Bezirks­re­gie­rung Köln online unter 

https://www.bezreg-koeln.nrw.de/themen/kommunales-planung-bauen-und-verkehr/bauen-und-baufoerderung/denkmalschutz-und-foerderung

Bericht und Foto: Stadt Wer­mels­kir­chen / Kath­rin Kel­ler­mann

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