Seit Januar gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Davon profitieren auch viele der rund 24.800 Minijobberinnen und Minijobber im Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Köln bezweifelt jedoch, dass der neue Mindestlohn überall korrekt gezahlt wird.
Die NGG ruft Beschäftigte dazu auf, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen – insbesondere die ausgewiesene Arbeitszeit. Nach Einschätzung der Gewerkschaft sind die Kontrollen durch den Zoll bislang zu gering. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit müsse personell gestärkt werden, um Mindestlohnverstöße wirksam zu verfolgen.
Foto: Der Zoll soll mehr Mindestlohn-Kontrollen machen. „Damit käme man endlich mehr Betrieben auf die Schliche, die ihren Beschäftigten weniger als die vorgeschriebenen 13,90 Euro pro Stunde bezahlen“, sagt Marc Kissinger von der Gewerkschaft NGG Köln. Foto (alle Rechte frei): NGG | Florian Göricke


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