Carl Dellmann hatte es schon gestern angedeutet. Die Grundsteuer in Wermelskirchen soll steigen. Informationen dazu gibt es online hier.* Der Haupt- und Finanzausschuss tagt dazu am kommenden Mittwoch um 17 Uhr im Kleinen Saal im Bürgerzentrum/Rathaus. Die Sitzung ist öffentlich.
Insgesamt gibt es 13 Tagesordnungspunkte. Der für die meisten Bürgerinnen und Bürger interessanteste Tagesordnungspunkt ist der 8.. „Erlass einer Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2026“.
Die Stadtverwaltung plant, den Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 725 % auf 920 % anzuheben. Zur Erinnerung: Der Gesetzgeber hatte eine neue Berechnung der Grundsteuer erlassen. Das führte häufig zu höheren Messbeträgen ab 01.01.2025.
Auswirkungen auf Eigentümer:
Die Grundsteuer wird nach dem neu berechneten Messbetrag und dem Hebesatz berechnet. Eine Erhöhung von 725 % auf 920 % entspricht einer Steigerung von rund 27 % beim Hebesatz – auf die bereits erhöhten Werte aus der Reform.
Viele Eigentümer werden deshalb:
- eine spürbare Mehrbelastung bei den laufenden Betriebskosten für ihr Haus sehen
- Rücklagen für Instandhaltung oder Modernisierungen möglicherweise reduzieren müssen
- und im Zweifel höhere Kosten bei Finanzierung und Bewirtschaftung tragen
Besonders betroffen: ältere Immobilien und größere Grundstücke
Gerade Grundstücke, bei denen durch die Reform bereits ein höherer Messbetrag festgesetzt wurde (z. B. wegen gestiegener Bodenrichtwerte), sind durch die zusätzliche Hebesatzsteigerung besonders stark belastet.
Auswirkungen auf Mieter:
Viele vergessen, dass die Grundsteuer umlagefähig ist. Das bedeutet höhere Nebenkosten. Vermieter dürfen die Grundsteuer über die jährliche Betriebskostenabrechnung an Mieter weiterreichen.
Für viele Mieter bedeutet das:
- eine zusätzliche monatliche Belastung,
- möglicherweise in einer ohnehin angespannten Mietsituation.
Was wird besser durch die Anhebung der Grundsteuer? Carl Dellmann: „Vermutlich nichts oder nicht viel. Die Stadt hat kein Geld mehr und muss deshalb die Steuern erhöhen. Wenn der Stadtrat dem Entwurf folgt, wird es für den einen oder anderen ein kräftiger Schluck aus der Pulle.“
Hier ein Beispiel für eine Wohnung ca. 100 qm:
| Messbetrag 2025 53,20 € | Alter Hebesatz 725 % 385,70 € | Neuer Hebesatz 920 % 489,44 € | Steigerung um 27 % = 103,73 € |
Da kommen viele Fragen auf:
- Was ist in den letzten Jahren falsch gelaufen?
- Haben wir über unsere Verhältnisse gelebt?
- Auf welche freiwilligen Leistungen der Stadt kann verzichtet werden?
- Vor allem wo?
- Wo kann gespart werden?
- Wie geht es weiter?
Diese und weitere Fragen sollten die Bürgerinnen und Bürger ihren gewählten Vertreter im Stadtrat stellen. Das geht am schnellsten z.B. per E‑Mail direkt an den gewählten Kandidaten im Wohnbezirk und an die im Rat vertretenen Parteien/Fraktionen.
Foto: Horst Rosen


Kommentare
3 Kommentare zu „Geplant: Grundsteuer soll ab 2026 um 27 % steigen!“
Zu den im Beitrag aufgeworfenen Fragen nehmen Henning Rehse und Andreas Müßener für die Fraktion FREIE WÄHLER / ZUKUNFT Wermelskirchen wie folgt Stellung:
Was ist in den letzten Jahren falsch gelaufen?
Seit Jahren wenn nicht Jahrzehnten zahlen alle Kommunen die Zeche für zum einen verfehlte Bunde- und Landespolitik, wie z.B. die Gesundheitspolitik der Herren Lauterbach und Laumann, die uns zu allem Überfluss nunmehr auch noch die Folgekosten der Krankenhausinsolvenz, gleich wie es dort weitergehen wird, bescheren wird; zum anderen werden Standards und Anforderungen von Bund- und Land immer weiter angehoben, ohne die damit verbundenen Kosten (vollumfänglich) zu tragen. Das Prinzip „Wer die Zeche bestellt, bezahlt!“ gilt im Verhältnis von Bund und Land zu den Kommunen nicht (mehr).
Haben wir über unsere Verhältnisse gelebt?
Aus eigenem Antrieb und aufgrund eigener Entscheidungen definitiv nicht, über seine Verhältnisse leben Bund und Land bzw. zwingen aufgrund von Gesetzen und Verordnungen die Kommunen über ihre Verhältnisse zu leben, weil sie die nötigen Mittel den Kommunen vorenthalten.
Die Problematik des städtischen Haushalts liegt in den jährliche anfallenden Kosten, den Betrieb insgesamt aufrecht zu erhalten und weniger in Zukunftsinvestitionen wie neue Schulen, neue Kindertagesstätten und ein modernes Hallenbad.
Auf welche freiwilligen Leistungen der Stadt kann verzichtet werden?
Vor allem wo?
Lediglich 1.466.950 € – das sind 1,17% des gesamten Haushalts 2025 in Höhe von 125.230.030 € – sind freiwillige Ausgaben.
Die größten Einzelpositionen hierbei sind die Kattwinkel’sche Fabrik mit 256 T€, die Zuschüsse an Kindergärten mit 253 T€ und der Zuschuss Musikschule mit 204 T€ (Geschäftsbetrieb und Räume) sowie viele kleinere Einzelpositionen. Mit dieser „Knete“ wird jedoch auch der „Kitt“ bezahlt, der diese Gesellschaft zusammenhält, bildet er doch nur ein wenn auch notwendiger Bruchteil des nicht quantifizierbaren Wertes des ehrenamtlichen Engagements ab.
Wer hier sparen möchte, möge der Politik gerne Vorschläge unterbreiten, die Fraktion FREIE WÄHLER / Zukunft Wermelskirchen wir hier nicht den ersten Stein werfen.
Wo kann gespart werden?
Natürlich kann durch Digitalisierung und interkommunale Zusammenarbeit versucht werden, Synergiepotentiale zu heben. Aufgrund in der Vergangenheit gemachter Erfahrungen können diese aber nicht in einem Umfang realisiert werden, der zu einem ausgeglichenen Haushalt führen würde.
Vielmehr bergen weitere Sparmaßnahmen, die Gefahr, dass die Infrastruktur der Stadt und der gesellschaftliche Zusammenhalt zerstört werden.
Wie geht es weiter?
Aus Sicht der Fraktion FREIE WÄHLER / Zukunft Wermelskirchen kann die Lösung der kommunalen Finanzierungsprobleme nur in einer Reform des Finanzausgleichs der Bundesländer untereinander wie auch einer Reform der Gemeindefinanzierung in NRW liegen.
Bis dahin wird es keine andere Möglichkeit als den aktuell von der Verwaltung vorgeschlagenen und hier diskutierten Weg geben.
Die Fraktion FREIE WÄHLER / Zukunft Wermelskirchen kündigt aber jetzt bereits an, dass sie für ab dem Haushaltsjahr 2026 eine Erhöhung der freiwilligen Leistungen auf 2% fordern wird. Nur so wird es gelingen, das gesellschaftliche und soziale Leben in Wermelskirchen zu sichern und nicht im Zuge von Sparorgien die einzelnen Gruppierungen gegeneinander auszuspielen, auch wenn der Fraktion FREIE WÄHLER / Zukunft Wermelskirchen bewusst ist, dass dies auch wieder nur durch eine anteilig wenn auch nur im Promillebereich liegende Steuerhöhung gegenfinanziert werden kann.
Link: Freiwillige Leistungen
Ein kluger Kommentar! Allerdings ist es schon auffällig, dass das städtische Leuchtturm-Projekt „Rhombus Areal“, welches trotz aller Förderungen (Steuergelder!) auch viele Millionen städtisches Steuergeld verschlingen wird, rhetorisch auf ein modernes Hallenbad reduziert wurde. Ein Bad, das wir übrigens schon längst hätten nutzen können, zumal wir in dessen Planung nach einem Ratsbeschluss bereits viele Hundertausend Euro Steuergeld gesteckt haben!
Wir als SPD Wermelskirchen nehmen dazu wie folgt Stellung:
Zur Entscheidung des Haupt- und Finanzausschuss über eine der unangenehmsten, aber notwendigsten Fragen der Kommunalpolitik, nämlich Steueranpassungen stellen wir klar:
Klar ist bereits jetzt, dass höhere Belastungen für Bürgerinnen, Bürger und Gewerbetreibende kaum zu vermeiden sind. Der städtische Haushalt steht vor erheblichen Herausforderungen – von den Folgekosten der Krankenhausinsolvenz über eine steigende Kreisumlage bis hin zu allgemeinen Preissteigerungen und höheren Lohnabschlüssen im öffentlichen Dienst.
Gleichzeitig investieren wir als Stadt bewusst in die Zukunft: in neue Schulen, neue Kindertagesstätten und ein modernes Hallenbad. Diese Projekte sind aus Sicht der SPD keine bloßen Ausgaben, sondern Investitionen in Lebensqualität, Attraktivität und Chancengleichheit für ganz Wermelskirchen.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gilt jedoch ein klarer Grundsatz:
Steuererhöhungen sind nur dann akzeptabel, wenn sie gerecht verteilt sind und wenn die Menschen langfristig einen echten Mehrwert davon haben.
Darum sehen wir im anstehenden Haupt- und Finanzausschuss erheblichen Gesprächsbedarf – insbesondere bei der Frage, ob die vorgesehenen Anpassungen bei Grundsteuer A, Grundsteuer B und der Gewerbesteuer tatsächlich zu einer fairen und ausgewogenen Belastung aller Schultern führen. Es darf nicht passieren, dass private Haushalte einseitig stärker getroffen werden als die lokale Wirtschaft oder umgekehrt.
Wenn Mehrbelastungen unvermeidlich sind, dann müssen sie gerecht, nachvollziehbar und solidarisch gestaltet werden. Dafür setzt sich die SPD Wermelskirchen ein – konsequent und mit Blick auf die Zukunft unserer Stadt.