Geplant: Grundsteuer soll ab 2026 um 27 % steigen!

Carl Dell­mann hat­te es schon ges­tern ange­deu­tet. Die Grund­steu­er in Wer­mels­kir­chen soll stei­gen. Infor­ma­tio­nen dazu gibt es online hier.* Der Haupt- und Finanz­aus­schuss tagt dazu am kom­men­den Mitt­woch um 17 Uhr im Klei­nen Saal im Bürgerzentrum/Rathaus. Die Sit­zung ist öffent­lich.

Ins­ge­samt gibt es 13 Tages­ord­nungs­punk­te. Der für die meis­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger inter­es­san­tes­te Tages­ord­nungs­punkt ist der 8.. „Erlass einer Hebe­satz­sat­zung für das Haus­halts­jahr 2026“.

Die Stadt­ver­wal­tung plant, den Hebe­satz der Grund­steu­er B von der­zeit 725 % auf 920 % anzu­he­ben. Zur Erin­ne­rung: Der Gesetz­ge­ber hat­te eine neue Berech­nung der Grund­steu­er erlas­sen. Das führ­te häu­fig zu höhe­ren Mess­be­trä­gen ab 01.01.2025.

Aus­wir­kun­gen auf Eigen­tü­mer:

Die Grund­steu­er wird nach dem neu berech­ne­ten Mess­be­trag und dem Hebe­satz berech­net. Eine Erhö­hung von 725 % auf 920 % ent­spricht einer Stei­ge­rung von rund 27 % beim Hebe­satz – auf die bereits erhöh­ten Wer­te aus der Reform.

Vie­le Eigen­tü­mer wer­den des­halb:

  • eine spür­ba­re Mehr­be­las­tung bei den lau­fen­den Betriebs­kos­ten für ihr Haus sehen
  • Rück­la­gen für Instand­hal­tung oder Moder­ni­sie­run­gen mög­li­cher­wei­se re­duzieren müs­sen
  • und im Zwei­fel höhe­re Kos­ten bei Finan­zie­rung und Bewirt­schaf­tung tra­gen

Beson­ders betrof­fen: älte­re Immo­bi­li­en und grö­ße­re Grund­stü­cke

Gera­de Grund­stü­cke, bei denen durch die Reform bereits ein höhe­rer Mess­be­trag fest­ge­setzt wur­de (z. B. wegen gestie­ge­ner Boden­richt­wer­te), sind durch die zusätz­li­che Hebe­satz­stei­ge­rung beson­ders stark belas­tet.

Aus­wir­kun­gen auf Mie­ter:

Vie­le ver­ges­sen, dass die Grund­steu­er umla­ge­fä­hig ist. Das bedeu­tet höhe­re Neben­kos­ten. Ver­mie­ter dür­fen die Grund­steu­er über die jähr­li­che Betriebs­kos­ten­ab­rech­nung an Mie­ter wei­ter­rei­chen.

Für vie­le Mie­ter bedeu­tet das:

  • eine zusätz­li­che monat­li­che Belas­tung,
  • mög­li­cher­wei­se in einer ohne­hin ange­spann­ten Miet­si­tua­ti­on.

Was wird bes­ser durch die Anhe­bung der Grund­steu­er? Carl Dell­mann: „Ver­mut­lich nichts oder nicht viel. Die Stadt hat kein Geld mehr und muss des­halb die Steu­ern erhö­hen. Wenn der Stadt­rat dem Ent­wurf folgt, wird es für den einen oder ande­ren ein kräf­ti­ger Schluck aus der Pul­le.“

Hier ein Bei­spiel für eine Woh­nung ca. 100 qm:

Mess­be­trag 2025 53,20 €Alter Hebe­satz
725 % 385,70 €
Neu­er Hebe­satz 920 % 489,44 €Stei­ge­rung um
27 % = 103,73 €

Da kom­men vie­le Fra­gen auf:

  • Was ist in den letz­ten Jah­ren falsch gelau­fen?
  • Haben wir über unse­re Ver­hält­nis­se gelebt?
  • Auf wel­che frei­wil­li­gen Leis­tun­gen der Stadt kann ver­zich­tet wer­den?
  • Vor allem wo?
  • Wo kann gespart wer­den?
  • Wie geht es wei­ter?

Die­se und wei­te­re Fra­gen soll­ten die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger ihren gewähl­ten Ver­tre­ter im Stadt­rat stel­len. Das geht am schnells­ten z.B. per E‑Mail direkt an den gewähl­ten Kan­di­da­ten im Wohn­be­zirk und an die im Rat ver­tre­te­nen Parteien/Fraktionen.

Foto: Horst Rosen

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