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  • Kita Loches Platz – Wichtige Entscheidung im Rat der Stadt

    Kita Loches Platz – Wichtige Entscheidung im Rat der Stadt

    Rats­ent­schei­dun­gen mit Risi­ken und Chan­cen für Wer­mels­kir­chen

    In der kom­men­den Rats­sit­zung am 27. Okto­ber steht eine für vie­le Fami­li­en in Wer­mels­kir­chen zen­tra­le Ent­schei­dung an: die Finan­zie­rung des Umzugs und Aus­baus der neu­en Kita am Loches Platz.

    Aus der Beschluss­vor­la­ge liest sich der Hin­ter­grund hier­für im maro­de Zustand der bis­he­ri­gen Kita Jör­gens­gas­se, deren Pavil­lon­bau aus den 1970er-Jah­ren weder tech­nisch noch wirt­schaft­lich saniert wer­den kann. Der Betrieb dort ist vom Land­schafts­ver­band Rhein­land (LVR) bereits stark ein­ge­schränkt. So steht es u. a. in der Beschluss­vor­la­ge der Stadt Wer­mels­kir­chen für den Rat der Stadt.

    Um den Fort­be­stand des Kita-Ange­bots zu sichern, hat die Stadt Räu­me am Loches Platz von der Volks­bank Rhein-Lahn-Lim­burg eG ange­mie­tet. Die­se Räum­lich­kei­ten müs­sen jedoch für den Kita-Betrieb erst umfang­reich umge­baut, aus­ge­stat­tet und somit Kita-gerecht her­ge­stellt wer­den – vom Innen­aus­bau über Mobi­li­ar bis hin zur Spiel­flä­che auf dem Dach. Eine her­aus­for­dern­de Auf­ga­be, aber eine für die Stadt und für vie­le jun­ge Fami­li­en eine wich­ti­ge Auf­ga­be!

    Was plant die Stadt?

    Für den inves­ti­ven Aus­bau sind laut Beschluss­vor­la­ge ins­ge­samt 772.400 Euro ver­an­schlagt, wovon das Land NRW über den LVR maxi­mal 471.400 Euro för­dern soll.

    Die rest­li­chen Kos­ten trägt die Stadt Wer­mels­kir­chen selbst.

    Ein Teil der Mit­tel soll bereits 2025 über­plan­mä­ßig bereit­ge­stellt wer­den, finan­ziert durch Ein­spa­run­gen bei einer ande­ren Kita-Maß­nah­me. Wel­che dies ist, ist zunächst unklar.

    Wo die Risi­ken lie­gen

    So nach­voll­zieh­bar und not­wen­dig die Ent­schei­dung für neue Kita-Räu­me ist – die vor­lie­gen­de Beschluss­vor­la­ge wirft auch kri­ti­sche Fra­gen auf:

    1. Der Zuschuss ist noch nicht bewil­ligt:

      Die För­der­mit­tel vom Land sind bean­tragt, aber noch nicht zuge­sagt. Soll­te die Bewil­li­gung aus­blei­ben oder gerin­ger aus­fal­len, müss­te die Stadt den Fehl­be­trag aus eige­nen Mit­teln tra­gen – ein finan­zi­el­les Risi­ko in Zei­ten ange­spann­ter Haus­halts­la­gen.

      2. Ver­trag­li­che Las­ten­ver­tei­lung:

      Der Miet­ver­trag mit der Volks­bank sieht vor, dass vie­le bau­li­che Anpas­sun­gen und Ein­rich­tungs­maß­nah­men von der Stadt selbst bezahlt wer­den müs­sen.

        Der Ver­mie­ter betei­ligt sich nur mit rund 93.000 Euro an den Umbau- und Außen­an­la­gen­kos­ten.

        Damit trägt die Stadt den größ­ten Teil der Inves­ti­ti­on in ein Gebäu­de, das ihr nicht gehört.

        3. Nach­ver­hand­lun­gen und Zusatz­kos­ten:

        Nach Abschluss des Miet­ver­trags wur­den zusätz­li­che Anfor­de­run­gen bekannt – etwa durch Auf­la­gen des Land­schafts­ver­bands, Brand­schutz­vor­schrif­ten und päd­a­go-gische Anpas­sun­gen. Die­se ver­ur­sa­chen zusätz­li­che Kos­ten, die nicht mehr im Miet­ver­trag abge­deckt sind.

        4. Lang­fris­ti­ge Wirt­schaft­lich­keit unklar:

        Es feh­len der­zeit Anga­ben zur Lauf­zeit des Miet­ver­trags und zu den Gesamt­kos­ten über die Nut­zungs­dau­er.

        Auch ist unklar, ob ein Neu­bau auf städ­ti­schem Grund lang­fris­tig güns­ti­ger gewe­sen wäre.

        5. Bau­kos­ten und Zeit­plan:

        Bereits jetzt zeich­net sich ab, dass Kos­ten­stei­ge­run­gen und Ver­zö­ge­run­gen dro­hen. Der Bewil­li­gungs­pro­zess beim LVR und die par­al­le­le Bau­aus­füh­rung im lau­fen­den Betrieb erhö­hen den Druck zusätz­lich.

        Wor­um es wirk­lich geht

        Die­se Ent­schei­dung betrifft weit mehr als ein ein­zel­nes Bau­pro­jekt. Sie steht sinn­bild­lich für die Fra­ge, wie Wer­mels­kir­chen mit öffent­li­cher Daseins­vor­sor­ge, finan­zi­el­ler Ver­ant­wor­tung und Zukunfts­ori­en­tie­rung umgeht.

        Eltern in unse­rer Stadt brau­chen ver­läss­li­che Betreu­ungs­an­ge­bo­te – und die Stadt braucht ver­läss­li­che Finan­zie­rungs­grund­la­gen, um die­se dau­er­haft sicher­zu­stel­len.

        Erwar­tung an den Stadt­rat

        Es bleibt zu hof­fen, dass der Rat der Stadt Wer­mels­kir­chen in sei­ner Sit­zung eine gut abge­wo­ge­ne und zukunfts­fä­hi­ge Ent­schei­dung trifft:

        • trans­pa­rent in der Kos­ten­struk­tur,
        • fair in der Las­ten­ver­tei­lung mit dem Ver­mie­ter,
        • soli­de in der finan­zi­el­len Pla­nung,
        • und vor­aus­schau­end im Sin­ne jun­ger Fami­li­en, die auf sta­bi­le und ver­läss­li­che Kitas ange­wie­sen sind.

        Denn Inves­ti­tio­nen in Kin­der­be­treu­ung sind nicht nur Aus­ga­ben – sie sind ein ent­schei­den­der Fak­tor für die Attrak­ti­vi­tät und Zukunfts­fä­hig­keit unse­rer Stadt.

        Bild­nach­weis: KI Can­va