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  • Mindestlohn im Rheinisch-Bergischen Kreis: NGG fordert mehr Kontrollen

    Mindestlohn im Rheinisch-Bergischen Kreis: NGG fordert mehr Kontrollen

    Seit Janu­ar gilt der gesetz­li­che Min­dest­lohn von 13,90 Euro pro Stun­de. Davon pro­fi­tie­ren auch vie­le der rund 24.800 Mini­job­be­rin­nen und Mini­job­ber im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis. Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) Köln bezwei­felt jedoch, dass der neue Min­dest­lohn über­all kor­rekt gezahlt wird. Die NGG ruft Beschäf­tig­te dazu auf, ihre Lohn­ab­rech­nun­gen genau zu prü­fen – ins­be­son­de­re die aus­ge­wie­se­ne Arbeits­zeit.

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