Schlagwort: Insolvenz

  • Ein Krankenhaus in „Eigenverantwortung“ – Versorgung vor Ort?!

    Ein Krankenhaus in „Eigenverantwortung“ – Versorgung vor Ort?!

    Als Bür­ger von Wer­mels­kir­chen, der seit 2005 im Gesund­heits­we­sen tätig ist, ver­fol­ge ich die aktu­el­le Ent­wick­lung unse­res Kran­ken­hau­ses mit gro­ßer Auf­merk­sam­keit.

    Die zen­tra­len Her­aus­for­de­run­gen sind seit Jah­ren bekannt: Eine Inves­ti­ti­ons­lü­cke von rund 29 Mil­li­ar­den Euro, eine Unter­de­ckung der Betriebs­kos­ten um fast 40 Pro­zent seit 2010, Jah­res­ver­lus­te bei etwa 80 Pro­zent der Kli­ni­ken und eine zuneh­men­de Zahl von Insol­ven­zen, ins­be­son­de­re bei frei­ge­mein­nüt­zi­gen Trä­gern. Die Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung in Deutsch­land steht damit unter erheb­li­chem Druck.

    Die neue Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­rin Nina War­ken führt hier­zu Gesprä­che, was grund­sätz­lich posi­tiv zu bewer­ten ist. Gleich­zei­tig wird jedoch deut­lich, dass struk­tu­rel­le Pro­ble­me nicht allein durch kurz­fris­ti­ge Maß­nah­men zu lösen sind. Wenn bei­spiels­wei­se 1,8 Mil­li­ar­den Euro aus dem Kran­ken­haus­be­reich abge­zo­gen wer­den, um die Kran­ken­kas­sen zu ent­las­ten, führt das letzt­lich zu wei­te­ren Belas­tun­gen im sta­tio­nä­ren Sek­tor.

    Am 30. Okto­ber 2025 hat also das Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen beim Amts­ge­richt Köln die vor­läu­fi­ge Eigen­ver­wal­tung bean­tragt – ein Schritt, der die schwie­ri­ge wirt­schaft­li­che Lage wider­spie­gelt. Für die Mit­ar­bei­ten­den bedeu­tet dies zunächst, dass die Löh­ne über Insol­venz­geld für drei Mona­te gesi­chert sind, wäh­rend die Geschäfts­füh­rung ver­sucht, neue Part­ner zu fin­den und den Betrieb fort­zu­füh­ren.

    Ein mög­li­cher Lösungs­weg schien die Über­nah­me durch das Kli­ni­kum Lever­ku­sen zu sein. Seit Mai 2025 wur­de die­se Opti­on geprüft, um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung in der Regi­on zu sta­bi­li­sie­ren und Syn­er­gien zu nut­zen. Nach Zustim­mung durch Auf­sichts­rat, Stadt­rat und Kreis­tag erfolg­te eine detail­lier­te Ana­ly­se, die unter ande­rem Ver­sor­gungs­struk­tu­ren, Abläu­fe und Arbeits­be­din­gun­gen betrach­te­te. Eine sol­che Koope­ra­ti­on hät­te eine nach­hal­ti­ge Per­spek­ti­ve für unse­ren Stand­ort schaf­fen kön­nen.

    Das Ver­fah­ren der Eigen­ver­wal­tung soll nun hel­fen, den Betrieb eigen­ver­ant­wort­lich zu sanie­ren, aller­dings unter gericht­li­cher Auf­sicht. Die­ses Instru­ment gibt dem Kran­ken­haus die Mög­lich­keit, Struk­tu­ren zu über­ar­bei­ten und wirt­schaft­lich trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu ent­wi­ckeln.

    Den­noch steht fest: Die finan­zi­el­len Pro­ble­me in Wer­mels­kir­chen sind kein Ein­zel­fall.

    Die Kran­ken­haus­re­form in Nord­rhein-West­fa­len hat – par­al­lel zur bun­des­wei­ten Reform – erheb­li­chen Ein­fluss auf die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on vie­ler Häu­ser. Ziel ist eine Spe­zia­li­sie­rung der Kli­ni­ken und eine Kon­zen­tra­ti­on medi­zi­ni­scher Leis­tun­gen, um Qua­li­tät und Effi­zi­enz zu erhö­hen. In der prak­ti­schen Umset­zung führt das jedoch oft zu sin­ken­den Ein­nah­men und höhe­ren struk­tu­rel­len Risi­ken, vor allem für klei­ne­re Häu­ser im länd­li­chen Raum.

    In NRW neh­men die Insol­venz­fäl­le zu. Bereits im Janu­ar 2025 mel­de­ten meh­re­re DRK-Kli­ni­ken Insol­venz an, 2024 muss­ten meh­re­re Stand­or­te der Kplus Grup­pe schlie­ßen, und nun steht auch das Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen vor einer unge­wis­sen Zukunft. Die Kran­ken­haus­ge­sell­schaft NRW warnt seit Lan­gem vor die­ser Ent­wick­lung und for­dert eine ver­läss­li­che finan­zi­el­le Unter­stüt­zung, um den Über­gang in die neue Ver­sor­gungs­struk­tur zu über­brü­cken.

    Poli­tisch bleibt die Lage kom­plex: Das Land NRW ver­han­delt mit Insol­venz­ver­wal­tern über aus­ste­hen­de Mit­tel, wäh­rend auf Bun­des­ebe­ne wei­ter­hin auf die lang­fris­ti­gen Chan­cen der Reform ver­wie­sen wird. Der ehe­ma­li­ge Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Karl Lau­ter­bach beton­te, dass die Reform den Kli­ni­ken Per­spek­ti­ven eröff­nen kön­ne, die sich im neu­en Sys­tem behaup­ten. Die Fra­ge bleibt jedoch, wie sich der nord­rhein-west­fä­li­sche Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann zu die­ser Situa­ti­on posi­tio­niert und wel­che kurz­fris­ti­gen Hil­fen das Land leis­ten kann.

    Als Bür­ger und jemand, der seit vie­len Jah­ren in der Bran­che arbei­tet, stel­le ich mir die Fra­ge, wie eine flä­chen­de­cken­de, qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge Ver­sor­gung auch künf­tig sicher­ge­stellt wer­den kann. Spe­zia­li­sie­rung kann sinn­voll sein, wenn sie plan­voll umge­setzt wird – aber sie darf nicht dazu füh­ren, dass Regio­nen wie unse­re ihre wohn­ort­na­he medi­zi­ni­sche Grund­ver­sor­gung ver­lie­ren.

    Die aktu­el­len Ent­wick­lun­gen zei­gen, dass Reform­pro­zes­se Zeit und vor allem ver­läss­li­che Finan­zie­rung benö­ti­gen, damit Kran­ken­häu­ser, Mit­ar­bei­ten­de und Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten Pla­nungs­si­cher­heit haben.

    Bei­trags­bild: Phil­ipp Scholz

  • Krankenhaus Wermelskirchen – vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren

    Krankenhaus Wermelskirchen – vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren

    31.10.2025

    Wer­mels­kir­chen, 30. Okto­ber 2025. Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH hat heu­te beim zustän­di­gen Amts­ge­richt Köln einen Antrag auf Anord­nung der vor­läu­fi­gen Eigen­ver­wal­tung gestellt. Der Antrag wird der­zeit gericht­lich geprüft; eine Ent­schei­dung wird in Kür­ze erwar­tet. 

    Der Ent­schluss zur Ein­lei­tung eines Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens* erfolg­te vor dem Hin­ter­grund der anhal­ten­den Pro­ble­me des Gesund­heits­sys­tems und der unzu­rei­chen­den gesetz­li­chen Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung, die den Kos­ten­stei­ge­run­gen der Kran­ken­häu­ser und dem hohen Inves­ti­ti­ons­be­darf im Gesund­heits­sek­tor nicht gerecht wird. „Die ange­spann­te Situa­ti­on, mit der sich der­zeit eine Viel­zahl von Kran­ken­häu­sern in Deutsch­land glei­cher­ma­ßen kon­fron­tiert sieht, stellt auch uns vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen und hat uns zu die­sem Schritt ver­an­lasst“, erklärt der inte­ri­mis­ti­sche Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan. Er wird auch nach Ein­lei­tung des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens in vol­lem Umfang hand­lungs- und wei­sungs­be­fugt blei­ben. 

    Trotz gro­ßer Anstren­gun­gen und auch der Bereit­stel­lung finan­zi­el­ler Mit­tel durch die bei­den Trä­ger, die Stadt Wer­mels­kir­chen und der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis, konn­te die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on des Kran­ken­hau­ses in den ver­gan­ge­nen Jah­ren nicht so nach­hal­tig ver­bes­sert wer­den, dass der Betrieb auf Basis der aktu­ell herr­schen­den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen wirt­schaft­lich trag­fä­hig ist. 

    Das Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist ein gericht­li­ches Sanie­rungs­ver­fah­ren, in des­sen Rah­men die not­wen­di­gen Restruk­tu­rie­rungs­maß­nah­men erleich­tert umge­setzt wer­den kön­nen. Um der Kom­ple­xi­tät und der recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen des Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­rens gerecht zu wer­den, wird die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH von dem sanie­rungs­er­fah­re­nen Rechts­an­walt Dr. Claus-Peter Kruth, Part­ner der über­re­gio­nal täti­gen Sanie­rungs­kanz­lei And­res­Part­ner, als Restruk­tu­rie­rungs­be­voll­mäch­tig­ter unter­stützt. 

    Mit dem Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren eröff­net sich nun die Chan­ce, den Betrieb des Kran­ken­hau­ses geord­net fort­zu­füh­ren und gleich­zei­tig neue Per­spek­ti­ven für eine nach­hal­ti­ge Lösung zu ent­wi­ckeln. Die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten bleibt wei­ter­hin unein­ge­schränkt gewähr­leis­tet, eben­so wie der Betrieb aller Abtei­lun­gen. „Unse­re Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten brau­chen sich kei­ne Sor­gen zu machen. Alles läuft wei­ter wie bis­her und wird voll­um­fäng­lich und in gewohn­ter Qua­li­tät fort­ge­führt“, betont Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan. 

    Ziel ist es, das Kran­ken­haus zukunfts­fä­hig auf­zu­stel­len und auch in der nähe­ren Zukunft – gege­be­nen­falls gemein­sam mit einem stra­te­gi­schen Part­ner – trag­fä­hi­ge Kon­zep­te für eine lang­fris­ti­ge Siche­rung des Stand­or­tes zu erar­bei­ten. Das Ver­fah­ren eröff­net neue finan­zi­el­le Spiel­räu­me. Optio­nen sind sowohl die Über­tra­gung des Kran­ken­haus­be­triebs auf einen neu­en Trä­ger als auch eine Restruk­tu­rie­rung unter Bei­be­hal­tung der jet­zi­gen Gesell­schaf­ter­struk­tur. „Wir neh­men mit die­sem Schritt die Chan­ce einer umfas­sen­den und gesetz­lich geschütz­ten Neu­aus­rich­tung wahr“, so Geschäfts­füh­rer Dr. Diet­mar Ste­phan.
    „Uns ist bewusst, wie wich­tig das Kran­ken­haus für die Gesund­heits­ver­sor­gung in unse­rer Stadt ist“, sagt Bür­ger­meis­te­rin Mari­on Holt­haus. „Der Schritt in die Eigen­ver­wal­tung gibt uns die Mög­lich­keit, die Ver­sor­gung zu sichern und gleich­zei­tig nach neu­en Part­nern und Lösun­gen zu suchen, die wirt­schaft­lich trag­fä­hig sind.“ 

    Bereits in den ver­gan­ge­nen Mona­ten hat­ten die Geschäfts­füh­rung des Kran­ken­hau­ses und die Trä­ger inten­si­ve Gesprä­che über ver­schie­de­ne Koope­ra­ti­ons­mög­lich­kei­ten unter ande­rem mit dem Kli­ni­kum Lever­ku­sen geführt, um die Zukunft des Kran­ken­hau­ses Wer­mels­kir­chen lang­fris­tig zu sichern. Die Ver­hand­lun­gen wer­den auch im Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren fort­ge­führt. Dar­über hin­aus soll die Inves­to­ren­su­che noch ein­mal aus­ge­wei­tet wer­den. Erklär­tes Ziel ist es, die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung und auch die Arbeits­plät­ze der Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter wei­ter­hin sicher­zu­stel­len. 

    Die rund 400 Beschäf­tig­ten der Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH wur­den heu­te in Wer­mels­kir­chen über das Ver­fah­ren und die wei­te­ren Schrit­te infor­miert. Ihre Löh­ne und Gehäl­ter sind für die nächs­ten drei Mona­te über das von der Agen­tur für Arbeit gezahl­te Insol­venz­geld abge­si­chert. 


    Wei­te­re Infor­ma­tio­nen: Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH betreibt in zen­tra­ler Stadt­la­ge in Wer­mels­kir­chen ein Kran­ken­haus der Grund- und Regel­ver­sor­gung mit aktu­ell 180 Bet­ten. Das Kran­ken­haus bie­tet fünf Haupt­fach­ab­tei­lun­gen und eine Beleg­ab­tei­lung in Koope­ra­ti­on mit zwei Fach­ärz­ten für Hals‑, Nasen- und Ohren­heil­kun­de. Auf den Sta­tio­nen der bei­den Abtei­lun­gen Inne­re Medi­zin und All­ge­mein- und Unfall­chir­ur­gie wer­den jedes Jahr rund 8.000 Pati­en­ten auf­ge­nom­men. Hin­zu kom­men ca. 20.000 Pati­en­ten­kon­tak­te, von Men­schen, die sich hil­fe­su­chend an die Ambu­lanz des Kran­ken­hau­ses wen­den. 
    Gesell­schaf­ter der Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH sind die Stadt Wer­mels­kir­chen und der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis. Die Kran­ken­haus Wer­mels­kir­chen GmbH ist mit rund 400 Beschäf­tig­ten einer der größ­ten Arbeit­ge­ber in der Regi­on. Inter­net: www.krankenhaus-wermelskirchen.de 

    Pres­se­kon­takt FELDMANN Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­ra­ter 
    Tho­mas Feld­mann 
    0178/8550496 
    feldmann@feldmann-kb.de 

    Bei­trag über­nom­men von der Web­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen. Bei­trags­bild: Stadt Wer­mels­kir­chen / Ste­phan Sin­ger


    * Redak­ti­ons­hin­weis des For­umWk: Ein Eigen­ver­wal­tungs­ver­fah­ren ist ein Insol­venz­ver­fah­ren, bei dem die Geschäfts­füh­rung eines Unter­neh­mens wei­ter­hin die Kon­trol­le behält und das Unter­neh­men selbst saniert. Unter der Auf­sicht eines vom Gericht bestell­ten Sach­wal­ters, der die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Pflich­ten und die Inter­es­sen der Gläu­bi­ger über­wacht, bleibt die Geschäfts­füh­rung für die Fort­füh­rung und Sanie­rung des Unter­neh­mens ver­ant­wort­lich. Die­ses Ver­fah­ren ist für Unter­neh­men gedacht, die saniert wer­den sol­len, wobei das vor­han­de­ne Know-how der Geschäfts­lei­tung genutzt wird. Link