Kategorie: Behörden

  • Neue Drohne als Unterstützung für die Gefahrenabwehr offiziell in Betrieb genommen

    Neue Drohne als Unterstützung für die Gefahrenabwehr offiziell in Betrieb genommen

    Die Droh­ne, die der Rhei­nisch-Ber­gi­sche Kreis für den ergän­zen­den Ein­satz im Kata­stro­phen­schutz beschafft hat, wur­de nun offi­zi­ell in Betrieb genom­men und der Ein­heit für Infor­ma­ti­on und Kom­mu­ni­ka­ti­on (IuK) über­reicht. Als Fach­ein­heit rund um Kom­mu­ni­ka­ti­on und Infor­ma­ti­ons­tech­nik stellt die IuK-Ein­heit Per­so­nal und Mit­tel für die Unter­stüt­zung bei Ein­sät­zen der Feu­er­weh­ren in den Kom­mu­nen, aber auch bei Groß­ein­satz­la­gen und Kata­stro­phen. Die Ein­heit ver­fügt über meh­re­re Ein­satz­leit­wa­gen, die mit moderns­ter Funk­tech­nik und PC-Arbeits­plät­zen aus­ge­stat­tet sind. Die Droh­ne ergänzt nun das Equip­ment der Ein­heit.

    „Für uns als Kreis ist es wich­tig, eine eige­ne und orga­ni­sa­ti­ons­un­ab­hän­gi­ge Droh­ne zu besit­zen, da wir hier­durch kreis­weit die Feu­er­weh­ren sowie alle ande­ren Orga­ni­sa­tio­nen in der Gefah­ren­ab­wehr noch ziel­füh­ren­der unter­stüt­zen kön­nen“, erklärt Kreis­brand­meis­ter Manu­el Pack­häu­ser.

    Auf­grund ihrer Fle­xi­bi­li­tät und Schnel­lig­keit kann eine Droh­ne auch schwer zugäng­li­che Gebie­te errei­chen, selbst dann, wenn die Infra­struk­tur geschä­digt ist. Neben der schnel­len Lage­er­fas­sung kön­nen somit Ret­tungs- und Eva­ku­ie­rungs­maß­nah­men effek­tiv unter­stützt wer­den. Dar­über hin­aus kann die Droh­ne auch dazu bei­tra­gen, die Kom­mu­ni­ka­ti­on und Koor­di­nie­rung – ins­be­son­de­re bei flä­chen­de­cken­der beschä­dig­ter Infra­struk­tur – zu ver­bes­sern. Die Droh­ne wird künf­tig in der all­täg­li­chen Gefah­ren­ab­wehr, zum Bei­spiel zur Unter­stüt­zung der ört­li­chen Feu­er­weh­ren, zum Ein­satz kom­men, aber auch bei Kata­stro­phen und Groß­scha­dens­la­gen, zum Bei­spiel im Fall eines Hoch­was­sers.

    Neben einem Gim­bal und einer Kame­ra ver­fügt die Droh­ne auch über einen Laut­spre­cher und eine Lam­pe. Die­se zusätz­li­che Aus­stat­tung ermög­licht es, Ein­satz­stel­len gezielt aus­zu­leuch­ten und im Not­fall auch Per­so­nen direkt anzu­spre­chen oder War­nun­gen abzu­set­zen.

    Hin­ter­grund

    Droh­nen sind hilf­reich im Hoch­was­ser­schutz, da sie bei der Prä­ven­ti­on, Über­wa­chung und Doku­men­ta­ti­on bei Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen oder der Gefahr durch Hoch­was­ser effek­tiv ein­ge­setzt wer­den kön­nen. Finan­zi­el­le Mit­tel in Höhe von 200.000 Euro zur Stär­kung der Hoch­was­ser­vor­sor­ge für die Jah­re 2022 bis 2025 wur­den bereits 2021 vom Kreis­tag beschlos­sen. Der Aus­schuss für Gesund­heit, Ret­tungs­we­sen und Ver­brau­cher­schutz stimm­te im Novem­ber 2024 einer Bereit­stel­lung von Mit­teln in Höhe von 12.000 Euro aus die­sem Topf für die Beschaf­fung einer Droh­ne zur Lage­be­ur­tei­lung bei Hoch­was­ser zu. Im Kreis­ge­biet ver­fü­gen bis­lang die Berufs­feu­er­wehr Ber­gisch Glad­bach, das Deut­sche Rote Kreuz und die Deut­sche Lebens-Ret­tungs-Gesell­schaft über Droh­nen, die über die Leit­stel­le des Krei­ses abge­ru­fen wer­den kön­nen und zum Bei­spiel auch bei Brän­den zum Ein­satz kom­men. Die Droh­ne des Krei­ses ist eine Ergän­zung des bestehen­den Equip­ments. 

    Über­nom­men von der Web­sei­te des Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses / Bild­nach­weis: Fei­er­li­che Über­ga­be der Droh­ne an die IuK-Ein­heit des Krei­ses: Neben dem Team der IuK-Ein­heit (links im Bild) nah­men auch Sven Jan­sen, stell­ver­tre­ten­der Kreis­brand­meis­ter, Dr. Tho­mas Mönig, stell­ver­tre­ten­der Dezer­nats­lei­ter, Land­rat Ste­phan San­tel­mann, Kreis­brand­meis­ter Manu­el Pack­häu­ser (Mit­te, v.l.n.r.) und Mit­ar­bei­ten­de des Amtes für Ret­tungs­dienst, Brand- und Bevöl­ke­rungs­schutz teil. Bild­quel­le: Joa­chim Rie­ger / Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis

  • Vogelgrippe in Deutschland: Veterinäramt rät Halterinnen und Haltern von Geflügel zur Vorsicht

    Vogelgrippe in Deutschland: Veterinäramt rät Halterinnen und Haltern von Geflügel zur Vorsicht

    In den ver­gan­ge­nen Tagen sind in Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Schles­wig-Hol­stein ins­be­son­de­re Kra­ni­che an der Vogel­grip­pe ver­en­det. Weil der Vogel­zug immer noch anhält, kön­nen in den nächs­ten Tagen auch im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis Wild­vö­gel tot auf­ge­fun­de­nen wer­den. 

    „Es muss sich dabei nicht zwin­gend um Opfer der Vogel­grip­pe han­deln, denn der Vogel­zug ist für alle wan­dern­den Vögel ein Kraft­akt, für den sie alle Reser­ven mobi­li­sie­ren müs­sen“, erklärt Kreis­ve­te­ri­när Dr. Tho­mas Mönig, „für den einen oder ande­ren Zug­vo­gel sind die Anstren­gun­gen dann ein­fach zu viel.“ Den­noch besteht die Mög­lich­keit, dass Wild­vö­gel, die das Kreis­ge­biet über­flie­gen oder hier Rast machen, den Erre­ger der Vogel­grip­pe im Gepäck haben. 

    Tote Vögel nicht anfas­sen – wei­te­re Vor­sichts­maß­nah­men beach­ten

    Ver­en­de­te Vögel soll­ten nicht ohne Hand­schu­he ange­fasst wer­den. Kat­zen soll­ten von toten Vögeln fern­ge­hal­ten wer­den, da die­se emp­find­li­cher als bei­spiels­wei­se Hun­de auf den Erre­ger der Vogel­grip­pe reagie­ren. Hal­te­rin­nen und Hal­ter von Geflü­gel soll­ten die bekann­ten Bio­si­cher­heits­aspek­te beach­ten: 

    • Wild­vö­gel nicht füt­tern, 
    • Fut­ter und Trän­ke­was­ser für Wild­vö­gel unzu­gäng­lich anbie­ten, 
    • die Aus­läu­fe von Geflü­gel soll­ten aus­nahms­los mit sepa­ra­ter Stall­klei­dung und Schu­hen betre­ten wer­den, da auch an der Schuh­un­ter­sei­te anhaf­ten­der Kot zu einer Wei­ter­ver­brei­tung bei­tra­gen kann, und
    • Fut­ter, Ein­streu sowie sons­ti­ge Gegen­stän­de, mit denen Geflü­gel in Berüh­rung kom­men kann, müs­sen für Wild­vö­gel unzu­gäng­lich auf­be­wahrt wer­den.

    „Da nie­mand vor­aus­sa­gen kann, wie sich die Situa­ti­on in die­sem Herbst ent­wi­ckeln wird, soll­te jeder Geflü­gel­hal­ter vor­beu­gend bereits jetzt prü­fen, wie das Geflü­gel bei einer etwa­igen Stall­pflicht vor her­ab­fal­len­dem Kot von über­flie­gen­den Wild­vö­geln von oben und auch seit­lich geschützt wer­den kann“, rät Dr. Tho­mas Mönig.

    Tot auf­ge­fun­de­ne Vögel soll­ten dem Vete­ri­när­amt tele­fo­nisch unter der Ruf­num­mer 02202/13–2815 oder per E‑Mail an veterinaer@rbk-online.de gemel­det wer­den, für Rück­fra­gen soll­ten Anru­fen­de eine erreich­ba­re Tele­fon­num­mer ange­ben. 

    Über­nom­men von der Web­sei­te des Rhei­nisch Ber­gi­schen Krei­ses, Bild: ChatGPT

  • Notruf-App Nora

    Notruf-App Nora

    Die Digi­ta­li­sie­rung hat in den letz­ten Jahr­zehn­ten fast alle Berei­che unse­res Lebens tief­grei­fend ver­än­dert. Sie bie­tet zahl­rei­che posi­ti­ve Aspek­te, die unse­ren All­tag, die Wirt­schaft und die Gesell­schaft berei­chern aber auch vie­le Abläu­fe in unse­rem täg­li­chen Leben ver­ein­facht.

    Hier ein Bei­spiel:

    Not­ruf-App “Nora”

    Eine sehr nütz­li­che APP, die glau­be ich, auch bei den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern in Wer­mels­kir­chen noch eher unbe­kannt ist, aber eigent­lich auf jedes Smart­phone gehört, in der Hoff­nung, daß man sie nie­mals braucht.

    Der größ­te Vor­teil ist:

    Mit der App errei­chen Sie Poli­zei, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst im Not­fall schnell und ein­fach. Über­all in Deutsch­land.

    nora nutzt die Stand­ort-Funk­ti­on Ihres Mobil-Geräts, um Ihren genau­en Stand­ort an die zustän­di­ge Ein­satz­leit­stel­le zu über­mit­teln.

    Link zur Home­page:

    https://www.nora-notruf.de/de-as/startseite

    Ein­fach im Goog­le Play Store oder Apple App Store her­un­ter­la­den.🙂

    https://apps.apple.com/de/app/nora-notruf-app/id1585173934

    https://play.google.com/store/apps/details?id=de.noranotruf&hl=de

  • Ein neuer Führerschein muss her

    Ein neuer Führerschein muss her

    Ganz ehr­lich? Ich hat­te es nicht auf dem Schirm. Hät­te ich nicht zufäl­lig eine Bekann­te getrof­fen und hät­te sie nicht zufäl­lig über ihren neu­en Füh­rer­schein erzählt – ich wäre nicht auf die Idee gekom­men dass ich auch einen neu­en Schein benö­ti­ge. „Der ist doch noch gut“ habe ich gedacht und außer­dem gehö­re ich zu der Gene­ra­ti­on bei der der „graue Lap­pen“ ein Leben lang gül­tig war. Na ja, zuge­ge­ben, nach vie­len Jah­ren haben Foto und Rea­li­tät nicht mehr viel gemein­sam.

    „Schau’ doch mal auf dei­nen Schein. Da steht in der Zei­le 4b das Ablauf­da­tum“, sagt mei­ne Bekann­te. Ich schaue und da steht nichts. Des­halb war das alte Teil für mich noch gut. Es hat­te eben kein Ablauf- oder Ver­falls­da­tum.

    Füh­rer­schei­ne haben nach aktu­el­ler Lage eine Halt­bar­keit von 15 Jah­ren. Mei­ner ist jetzt 25 Jah­re alt – das darf etwas neu­es her.

    Bean­tra­gen kann man den neu­en Schein im Bür­ger­bü­ro. Mit­zu­brin­gen sind Per­so­nal­aus­weis, aktu­el­ler Füh­rer­schein, ein neu­es Foto und natür­lich Geld für die Gebüh­ren.

    Nach der Inter­net­sei­te der Stadt Wer­mels­kir­chen gibt es ein digi­ta­les Gerät im Bür­ger­bü­ro mit dem man die bio­me­tri­schen Fotos erstel­len kann. Das ist ja pri­ma und prak­tisch – gilt aber nicht für die Füh­rer­schei­ne.

    Hin­ge­wie­sen wird auf zwei Foto­stu­di­os in der Stadt, die sol­che Bil­der machen.

    Ein Anruf im Bür­ger­bü­ro ergibt fol­gen­des Ergeb­nis: „Gehen Sie zu dm, las­sen dort die Bil­der machen und brin­gen die­se in aus­ge­druck­ter Form mit“.

    Aus­ge­druckt? Soll­te das nicht alles digi­tal sein?

    Der Ter­min ist online ein­fach gemacht und es kommt sogar einen Tag vor­her eine Erin­ne­rung aus dem Bür­ger­bü­ro.

    Vor Ort klappt es gut. Eine sehr freund­li­che Mit­ar­bei­te­rin bear­bei­tet mein Anlie­gen zügig und kom­pe­tent. Alles gut, alles schön – kau­fen, zah­len, fröh­lich sein. Den neu­en Füh­rer­schein soll ich dann „irgend­wann“ per Post erhal­ten. Mal sehen wie lan­ge es dau­ert – aber ich bin ja noch gut in der Zeit.

    Nur das „digi­ta­le“ habe ich nicht ver­stan­den.

    Auf der Inter­net­sei­te von dm wird beschrie­ben, dass das bio­me­tri­sche Foto in der Filia­le erstellt und dann in der dm-Cloud gespei­chert wird. Der Kun­de wür­de dann einen Code erhal­ten. Den nimmt er dann mit zur Füh­rer­schein­stel­le und die kön­nen dann das digi­tal hin­ter­leg­te Foto her­un­ter­la­den.

    Aber das war für Wer­mels­kir­chen nicht mög­lich, da es sich im Bür­ger­bü­ro nur um eine frei­wil­li­ge „Ser­vice­leis­tung“ han­delt. Des­halb ist auch die digi­ta­le Kame­ra im Bür­ger­bü­ro nur für Aus­wei­se zu ver­wen­den und nicht für Füh­rer­schei­ne. So ganz durch­dacht scheint es nicht zu sein aber es klappt ja auch so.

    Viel­leicht ein Tipp: Mal das „Ver­falls­da­tum“ auf dem Füh­rer­schein prü­fen oder auf die bei­gefüg­te Lis­te schau­en.

    Bei­trags­con­tent: Wal­ter Schu­bert