Erstellt von Kathrin Kellermann | 23.01.2026
Die Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb der Stadt Wermelskirchen hat in dieser Woche die Jahresbescheide 2026 über Grundbesitz- und sonstige Abgaben verschickt. Mit diesen Bescheiden setzt die Stadt Wermelskirchen Grundsteuern sowie die Abwassergebühren fest. Die Abgaben sind in vier Quartalsfälligkeiten unterteilt. Die Termine stehen im Bescheid. Den Bescheiden liegt ein Informationsblatt bei, aus dem die grundsätzlichen Änderungen der einzelnen Abgaben hervorgehen. Ebenfalls versendet wurden die Jahresbescheide über Gewerbe- und Hundesteuer.
Lastschrifteinzüge
Die Stadtkasse empfiehlt Abgabepflichtigen am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge rechtzeitig abgebucht werden können. Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen, Stadtkasse, Telegrafenstraße 29/33, 42929 Wermelskirchen oder auf der Website der Stadt Wermelskirchen unter www.wermelskirchen.de hier unter Formulare erhältlich.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die Zahlungstermine zu beachten und einzuhalten. Für verspätet eingehende Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden. Wichtig ist, dass bei Überweisungen des ausgewiesenen Betrages das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2026 angegeben wird.
Umschreibung bei Eigentumswechsel
Bei einem Eigentumswechsel kann eine Umschreibung der Grundsteuer auf die neue Eigentümerin oder den neuen Eigentümer nach § 10 Grundsteuergesetz erst erfolgen, wenn der Abgabenerhebung eine entsprechende Änderungsmitteilung (Fortschreibung) des Finanzamtes vorliegt. Die Fortschreibung durch das Finanzamt erfolgt immer nur auf den 1. Januar des Jahres, das dem Erwerb/Schenkung/Erbe folgt. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben dabei keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.
Rückfragen oder Einwände
Bei Fragen oder Einwänden zum Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts oder zum Bescheid über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an das zuständige Finanzamt Leverkusen per Mail an service-5230@fv.nrw.de oder telefonisch über die Service-Hotline 0214 / 89280–1959.
Hinweis: Sofern bereits Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags eingelegt wurde, bleibt dieses Einspruchsverfahren vom Grundsteuerbescheid unberührt. Die Grundsteuer ist weiterhin an die Stadt Wermelskirchen zu zahlen.
Bei Fragen oder Einwänden zum Grundsteuerbescheid wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte an die Abgabenerhebung der Stadt Wermelskirchen. Die entsprechenden Kontaktdaten sind auf dem Grundsteuerbescheid angegeben.
Abfallgebühren
Die Abfallgebühren werden seit dem 1. Januar 2025 nicht mehr durch die Stadt Wermelskirchen, sondern durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) erhoben. Dazu wird bis Ende Januar 2026 ein separater Bescheid durch den BAV verschickt. Bei Rückfragen oder Einwänden werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, sich direkt an den BAV zu wenden.
Kontakt: Bergischer Abfallwirtschaftsverband (BAV)
Braunswerth 1–3, 51766 Engelskirchen
Gebührenfreie Servicenummer: 0800 805 809 1
Montag – Freitag: 08:30 – 12.00 Uhr
Fax: 02263/805531
Mail: wermelskirchen@bavmail.de
Internetseite des BAV: www.bavweb.de
Abwassergebührenerhebung im Versorgungsgebiet der Wasserversorgungs-/-leitungsverbände Dabringhausen, Halzenberg, Ketzberg, Osminghausen
Die Endabrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2025 auf Grundlage des tatsächlichen Wasserverbrauchs 2025 erfolgt per Änderungsbescheid. Damit erfolgt auch eine Anpassung der Vorausleistungen für das Jahr 2026, sobald der Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb die Frischwasserverbräuche des Vorjahres vorliegen.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtkasse oder der Abgabenerhebung/Verwaltung Städtischer Abwasserbetrieb gerne zur Verfügung. Anliegen und Rückrufbitten können rund um die Uhr an die zentralen Mail-Postfächer gesendet werden:
Foto: Stadt Wermelskirchen / Kathrin Kellermann


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