Mindestlohn im Rheinisch-Bergischen Kreis: NGG fordert mehr Kontrollen

Seit Janu­ar gilt der gesetz­li­che Min­dest­lohn von 13,90 Euro pro Stun­de. Davon pro­fi­tie­ren auch vie­le der rund 24.800 Mini­job­be­rin­nen und Mini­job­ber im Rhei­nisch-Ber­gi­schen Kreis. Die Gewerk­schaft Nah­rung-Genuss-Gast­stät­ten (NGG) Köln bezwei­felt jedoch, dass der neue Min­dest­lohn über­all kor­rekt gezahlt wird.

Die NGG ruft Beschäf­tig­te dazu auf, ihre Lohn­ab­rech­nun­gen genau zu prü­fen – ins­be­son­de­re die aus­ge­wie­se­ne Arbeits­zeit. Nach Ein­schät­zung der Gewerk­schaft sind die Kon­trol­len durch den Zoll bis­lang zu gering. Die Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit müs­se per­so­nell gestärkt wer­den, um Min­dest­lohn­ver­stö­ße wirk­sam zu ver­fol­gen.

Foto: Der Zoll soll mehr Min­dest­lohn-Kon­trol­len machen. „Damit käme man end­lich mehr Betrie­ben auf die Schli­che, die ihren Beschäf­tig­ten weni­ger als die vor­ge­schrie­be­nen 13,90 Euro pro Stun­de bezah­len“, sagt Marc Kis­sin­ger von der Gewerk­schaft NGG Köln. Foto (alle Rech­te frei): NGG | Flo­ri­an Göri­cke

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert