Aufmerksamer Zeuge deckt Trunkenheitsfahrt auf

Wer­mels­kir­chen (ots)

Ges­tern Abend (15.01.), gegen 18:00 Uhr, hat ein auf­merk­sa­mer Zeu­ge über Not­ruf die Poli­zei kon­tak­tiert, da ihm die unsi­che­re Fahr­wei­se eines Fahr­zeugs auf­ge­fal­len war. Mehr­fach soll der beob­ach­te­te Pkw der Mar­ke Nis­san im Bereich der Ber­li­ner Stra­ße und im Ver­lauf der B 51 mit den Rei­fen in den Grün­strei­fen gera­ten sein, so dass er bei­na­he ver­un­fallt wäre.

Die alar­mier­te Poli­zei traf den Pkw und die Fah­re­rin in der Ort­schaft Buch­hol­zen an. Die 67-jäh­ri­ge Wer­mels­kir­chene­rin stand augen­schein­lich deut­lich unter Alko­hol­ein­fluss und hat­te Pro­ble­me mit dem Gleich­ge­wicht. Ein Atem­al­ko­hol­vor­test ergab über 1,6 Pro­mil­le, so dass eine abso­lu­te Fahr­un­tüch­tig­keit vor­lag, die die Fahr­wei­se erklä­ren dürf­te. Als Beweis­mit­tel für das Straf­ver­fah­ren wur­de eine Blut­pro­ben­ent­nah­me ange­ord­net, die in der Poli­zei­wa­che Bur­scheid durch einen ange­for­der­ten Arzt durch­ge­führt wor­den ist.

Anschlie­ßend muss­te die Dame ihren Weg zu Fuß fort­set­zen, da ihr die Wei­ter­fahrt unter­sagt wur­de. Gegen sie wird nun wegen des Straf­tat­be­stands Trun­ken­heit im Ver­kehr ermit­telt.

Wenn Sie ähn­li­che Beob­ach­tun­gen im Stra­ßen­ver­kehr machen soll­ten, scheu­en Sie sich nicht davor, die Poli­zei zu rufen. Mit Ihrem Hin­weis kön­nen Sie sich jeder­zeit an jede nächst­ge­le­ge­ne Poli­zei­dienst­stel­le oder den kos­ten­frei­en Not­ruf 110 wen­den. (ct)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le, PHK Tholl
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell / Foto: KI

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