E‑Scooter im Straßenverkehr

Der Pres­se­dienst der Poli­zei im Rhei­nisch-Ber­gi­schen-Kreis ver­öf­fent­licht eine Info zum The­ma: „E‑Scooter im Stra­ßen­ver­kehr“.

Natür­lich ist das alles rich­tig was da drin steht und trotz­dem ist es abso­lut rea­li­täts­fern. Oder um es mit Did­di Hal­ler­vor­den zu sagen: „Ein gespiel­ter Witz“.

„E‑Scooter dür­fen nicht auf dem Geh­weg fah­ren“. Da lacht man sich ja kaputt. Die Geh­we­ge sind doch das Haupt­ein­satz­ge­biet der E‑Scooter. Jeder­zeit und täg­lich zu beob­ach­ten.

„Die vor­ge­schrie­be­ne Fahrt­rich­tung ist zu beach­ten“. Noch so ein Scherz. Es wird in alle Rich­tun­gen gefah­ren, ger­ne auch mal quer über die Stra­ße und im Kreis­ver­kehr falsch her­um ist auch kein Pro­blem.

„Mit ange­pass­ter Geschwin­dig­keit fah­ren“. Glück hat der, der die Geschwin­dig­keit ein­schät­zen und recht­zei­tig zur Sei­te sprin­gen kann.

„Es gel­ten Regeln wie beim Füh­ren ande­rer Fahr­zeu­ge“. Na, da kön­nen wir nur stau­nen. Regeln beach­ten wür­de bedeu­ten, dass man die Regeln auch kennt. Wer aber von der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung noch nie etwas gehört hat und sie auch nicht ler­nen muss­te, für den ist es schwie­rig. Nein, es ist anders: Es ist den Scoo­ter-Fah­rern ein­fach egal.

„Es gilt ein Han­dy-Ver­bot“. Noch so ein Spaß. Ein­hän­dig mit Han­dy ist völ­lig nor­mal. Am bes­ten noch einen dicken Kopf­hö­rer auf­set­zen damit man auch gar nichts mehr mit­be­kommt.

Gar nicht erwähnt ist das Ver­bot für zwei oder gar drei Per­so­nen auf so einem Scoo­ter. Das fällt unter Sons­ti­ges und ist wohl nicht so schlimm.

Und dass man bei Dun­kel­heit auf einem schwar­zen Scoo­ter, natür­lich schwarz geklei­det (von wegen dem cool sein) und ohne Licht unter­wegs ist ver­bu­che ich unter eige­ner Blöd­heit.

Die Scoo­ter erle­ben wir in Mas­sen aber Kon­trol­len habe ich noch nie gese­hen. Und was wür­de auch pas­sie­ren? Wahr­schein­lich nichts außer einem erho­be­nen Zei­ge­fin­ger. Hilf­reich wäre es sicher den Rol­ler sofort an Ort und Stel­le für 1 Monat ein­zu­zie­hen. Sofort und ohne Ein­spruch.

Aber da träu­me ich mich ja gera­de um Kopf und Kra­gen. Frei­heit, Men­schen­rech­te, Wür­de des Men­schen, per­sön­li­che Ent­fal­tung usw. – das geht ja alles gar nicht.

Zum Schluss noch eine lus­ti­ge Anek­do­te zu die­sem The­ma:

In einer ber­gi­schen Klein­stadt ver­su­chen zwei Kin­der auf 1 Rol­ler zwi­schen den Fuß­gän­gern über den Bür­ger­steig zu fah­ren. Ein Betä­ti­gungs­feld für die anwe­sen­den Mit­ar­bei­ter/-innen des Ord­nungs­am­tes? Weit gefehlt.

Die Auf­lö­sung: „Wenn wir da was machen haben wir mor­gen die Kin­der, die Fami­li­en und einen Anwalt im Büro sit­zen.“

Man staunt und denkt sich: „Ja, wenn das so ist, kann man wohl nichts machen.“

Bild: Wal­ter Schu­bert

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Kommentare

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2 Kommentare zu „E‑Scooter im Straßenverkehr“

  1. Avatar von Harald H
    Harald H

    Den Nagel auf den Kopf getrof­fen!!!

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    1. Avatar von Jürgen
      Jürgen

      Genau so ist es. Die­ser “Seu­che” muss ein­hal­ten gebo­ten wer­den. Und da,sind nicht nur die Ord­nungs­be­hör­den gefor­dert. Da ist Zivil­cou­ra­ge gefragt.

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