Der Pressedienst der Polizei im Rheinisch-Bergischen-Kreis veröffentlicht eine Info zum Thema: „E‑Scooter im Straßenverkehr“.
Natürlich ist das alles richtig was da drin steht und trotzdem ist es absolut realitätsfern. Oder um es mit Diddi Hallervorden zu sagen: „Ein gespielter Witz“.
„E‑Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren“. Da lacht man sich ja kaputt. Die Gehwege sind doch das Haupteinsatzgebiet der E‑Scooter. Jederzeit und täglich zu beobachten.
„Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist zu beachten“. Noch so ein Scherz. Es wird in alle Richtungen gefahren, gerne auch mal quer über die Straße und im Kreisverkehr falsch herum ist auch kein Problem.
„Mit angepasster Geschwindigkeit fahren“. Glück hat der, der die Geschwindigkeit einschätzen und rechtzeitig zur Seite springen kann.
„Es gelten Regeln wie beim Führen anderer Fahrzeuge“. Na, da können wir nur staunen. Regeln beachten würde bedeuten, dass man die Regeln auch kennt. Wer aber von der Straßenverkehrsordnung noch nie etwas gehört hat und sie auch nicht lernen musste, für den ist es schwierig. Nein, es ist anders: Es ist den Scooter-Fahrern einfach egal.
„Es gilt ein Handy-Verbot“. Noch so ein Spaß. Einhändig mit Handy ist völlig normal. Am besten noch einen dicken Kopfhörer aufsetzen damit man auch gar nichts mehr mitbekommt.
Gar nicht erwähnt ist das Verbot für zwei oder gar drei Personen auf so einem Scooter. Das fällt unter Sonstiges und ist wohl nicht so schlimm.
Und dass man bei Dunkelheit auf einem schwarzen Scooter, natürlich schwarz gekleidet (von wegen dem cool sein) und ohne Licht unterwegs ist verbuche ich unter eigener Blödheit.
Die Scooter erleben wir in Massen aber Kontrollen habe ich noch nie gesehen. Und was würde auch passieren? Wahrscheinlich nichts außer einem erhobenen Zeigefinger. Hilfreich wäre es sicher den Roller sofort an Ort und Stelle für 1 Monat einzuziehen. Sofort und ohne Einspruch.
Aber da träume ich mich ja gerade um Kopf und Kragen. Freiheit, Menschenrechte, Würde des Menschen, persönliche Entfaltung usw. – das geht ja alles gar nicht.
Zum Schluss noch eine lustige Anekdote zu diesem Thema:
In einer bergischen Kleinstadt versuchen zwei Kinder auf 1 Roller zwischen den Fußgängern über den Bürgersteig zu fahren. Ein Betätigungsfeld für die anwesenden Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes? Weit gefehlt.
Die Auflösung: „Wenn wir da was machen haben wir morgen die Kinder, die Familien und einen Anwalt im Büro sitzen.“
Man staunt und denkt sich: „Ja, wenn das so ist, kann man wohl nichts machen.“
Bild: Walter Schubert


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