Die Musikschule Wermelskirchen soll zukunftssicher aufgestellt sein

Die Stadt Wer­mels­kir­chen ver­öf­fent­licht auf Face­book

Her­aus­for­de­rung und Ziel zugleich: Die Musik­schu­le Wer­mels­kir­chen soll zukunfts­si­cher auf­ge­stellt sein. Des­halb wird es auch in der neu­en Wahl­pe­ri­ode einen Arbeits­kreis aus Poli­tik, Ver­wal­tung und dem Trä­ger­ver­ein der Musik­schu­le geben. Das hat der Haupt- und Finanz­aus­schuss ein­stim­mig beschlos­sen.

Hin­ter­grund ist das soge­nann­te Her­ren­berg-Urteil, wonach Hono­rar­kräf­te wie Dozen­tin­nen und Dozen­ten der Musik­schu­le sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­tig ange­stellt wer­den müs­sen, weil sie als „abhän­gig beschäf­tigt“ gel­ten. Das wür­de jedoch bedeu­ten, dass die Musik­schu­le in ihrer jet­zi­gen Form kaum noch zu finan­zie­ren wäre, oben­drein müss­te der Trä­ger­ver­ein als „Arbeit­ge­be­rin“ ein hohes Risi­ko tra­gen.

Der­zeit sind die Kon­se­quen­zen des Her­ren­berg-Urteils durch die Bun­des­re­gie­rung bis Ende 2026 aus­ge­setzt. Und es ist in Ber­lin im Gespräch, die­se Frist um ein wei­te­res Jahr zu ver­län­gern. Die betrof­fe­nen Ein­rich­tun­gen sol­len Zeit haben, die nöti­gen Wei­chen zu stel­len.

Genau die­se Zeit will der Arbeits­kreis „Zukunft Musik­schu­le“ nut­zen, um für die Wer­mels­kir­che­ner Musik­schu­le pas­sen­de und auf Dau­er trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu fin­den.

Das Gre­mi­um unter­liegt den Regu­la­ri­en der Haupt­sat­zung der Stadt Wer­mels­kir­chen. Dem­nach tagt es nicht öffent­lich und fällt kei­ne Ent­schei­dun­gen, gibt aber Emp­feh­lun­gen zur Beschluss­fas­sung an die Fach­aus­schüs­se bzw. den Stadt­rat ab.

Foto und Bei­trag: Stadt Wer­mels­kir­chen / Ste­phan Sin­ger

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