Geflüchtete in der Ausbildung – was bedeutet die 3+2‑Regelung für Betriebe in Wermelskirchen?

Auch in unse­rer Regi­on wird der Fach­kräf­te­man­gel immer deut­li­cher – beson­ders im Hand­werk, in der Pfle­ge, im Han­del und in tech­ni­schen Beru­fen. Gleich­zei­tig machen bun­des­weit mehr als 50.000 Geflüch­te­te eine Aus­bil­dung. Für vie­le Betrie­be ist dabei die soge­nann­te 3+2‑Regelung ent­schei­dend.

Was bedeu­tet die 3+2‑Regelung kon­kret?
Sie gilt für Men­schen mit einer Dul­dung. Seit 2016 haben sie das Recht,

  • für die Dau­er einer drei­jäh­ri­gen Berufs­aus­bil­dung in Deutsch­land zu blei­ben
  • und nach erfolg­rei­chem Abschluss wei­te­re zwei Jah­re, wenn sie eine qua­li­fi­ka­ti­ons­ge­rech­te Arbeit auf­neh­men.

Für Betrie­be in Wer­mels­kir­chen heißt das:
Wer einen gedul­de­ten Geflüch­te­ten aus­bil­det, hat Pla­nungs­si­cher­heit über min­des­tens fünf Jah­re – Aus­bil­dung plus anschlie­ßen­de Beschäf­ti­gung.

War­um ist das für loka­le Unter­neh­men wich­tig?
Aus­bil­dung ist für Betrie­be eine Inves­ti­ti­on. Die 3+2‑Regelung schützt davor, dass Aus­zu­bil­den­de wäh­rend der Leh­re oder direkt nach dem Abschluss abge­scho­ben wer­den. Gleich­zei­tig ermög­licht sie es Geflüch­te­ten, sich lang­fris­tig im Betrieb, im Ort und im Ver­eins­le­ben zu inte­grie­ren.

Gera­de klei­ne­re und mit­tel­stän­di­sche Betrie­be in Wer­mels­kir­chen pro­fi­tie­ren davon, wenn moti­vier­te Aus­zu­bil­den­de gehal­ten wer­den kön­nen – unab­hän­gig von ihrer Her­kunft.

Was soll­te man wis­sen?

  • Die Bun­des­län­der set­zen die Rege­lung um, es kann also Unter­schie­de geben.
  • Per­so­nen aus soge­nann­ten „siche­ren Her­kunfts­staa­ten“ sind oft aus­ge­schlos­sen.
  • Aner­kann­te Flücht­lin­ge benö­ti­gen die 3+2‑Regelung nicht, da sie ohne Ein­schrän­kung eine Aus­bil­dung begin­nen dür­fen.

Fazit:
Die 3+2‑Regelung ist ein wich­ti­ges Instru­ment, um Fach­kräf­te zu sichern und Inte­gra­ti­on vor Ort zu för­dern. Für Betrie­be in Wer­mels­kir­chen kann sie eine ech­te Chan­ce sein – vor­aus­ge­setzt, sie ist bekannt und wird genutzt.

Foto: KI / Quel­len: https://mediendienst-integration.de/arbeitsmarkt/fluechtlinge-am-arbeitsmarkt/wie-viele-fluechtlinge-machen-eine-ausbildung/ https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/integrationsgesetz.html

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