Winterdienst für Anlieger

Win­ter­dienst – was dabei für Anlie­ger wich­tig ist: Sie müs­sen laut städ­ti­scher Sat­zung die Geh­we­ge an ihren Anwe­sen räu­men. Das gilt für eine Brei­te von 1,50 Metern – bei schma­le­ren Geh­we­ge muss die gesam­te Flä­che geräumt wer­den.

Nur abstump­fen­des Streu­gut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Salz-Bei­men­gung darf auf den Geh­we­gen ver­wen­det wer­den.

Die Nut­zung von Salz oder ande­ren auf­tau­en­den Stof­fen ist nur auf Trep­pen, Ram­pen, Gefäll- und Stei­gungs­stre­cken oder ähn­li­chen Gefah­ren­stel­len und in Aus­nah­me­fäl­len wie Eis-Regen („Blitz-Eis“) erlaubt.

Wich­tig: Abläu­fe zur Ent­wäs­se­rung sowie Hydran­ten müs­sen von Eis und Schnee frei­ge­hal­ten wer­den.

Und: Schnee und Eis darf nicht auf öffent­li­che Stra­ßen oder Park­flä­chen, befes­tig­te Sei­ten­strei­fen oder Wen­de­häm­mer geschau­felt wer­den. 

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefal­le­ner Schnee und ent­ste­hen­de Glät­te ist auf den Geh­we­gen unver­züg­lich zu besei­ti­gen. Nachts gefal­le­ner Schnee und ent­stan­de­ne Glät­te müs­sen bis 7 Uhr (sonn- und fei­er­tags bis 9 Uhr) des Fol­ge­ta­ges besei­tigt wer­den. 

Ein herz­li­ches Dan­ke­schön an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die zuver­läs­sig räu­men und streu­en – Sie leis­ten einen wich­ti­gen Bei­trag zur Sicher­heit und Erreich­bar­keit in unse­rer Stadt! 

Übri­gens: Die­se Rege­lun­gen sind im Orts­recht der Stadt Wer­mels­kir­chen mit der Sat­zung zur Stra­ßen­rei­ni­gung fest­ge­legt. 

Bei­trag: Stadt Wer­mels­kir­chen auf ihrer Face­book­sei­te / Foto: KI

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