Die SPD-Fraktion hat eine Presseerklärung zur geplanten neuen Hebesatzsatzung für Gewerbe- und Grundsteuer veröffentlicht.
Darin teilt sie mit, dass sie im Haupt- und Finanzausschuss beantragt hat, die Entscheidung über die neue Satzung erst in der Ratssitzung am 15. Dezember zu treffen. Zudem fordert die Fraktion, dass der Kämmerer alternative Modelle für die Erhöhung der Hebesätze entwickelt, in denen die Belastungen zwischen Grundsteuer B und Gewerbesteuer anders verteilt werden.
Nach Darstellung der SPD erscheint eine Erhöhung der Grundsteuer um 27 % gegenüber einer Erhöhung der Gewerbesteuer um 3 % nicht sozial ausgewogen. Die Gesamthöhe der erwarteten Steuereinnahmen hält die Fraktion aufgrund der Haushaltslage jedoch für notwendig.
Außerdem verweist die SPD auf die aus ihrer Sicht bestätigte Entscheidung des Rates aus der vergangenen Amtsperiode, einen einheitlichen Hebesatz für Wohn- und Gewerbegrundstücke festgelegt zu haben. Dies sei durch ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gestützt worden, das Klägern gegen unterschiedliche Hebesätze recht gegeben habe.
Bild: SPD


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