SPD fordert alternative Modelle für neue Hebesatzsatzung

Die SPD-Frak­ti­on hat eine Pres­se­er­klä­rung zur geplan­ten neu­en Hebe­satz­sat­zung für Gewer­be- und Grund­steu­er ver­öf­fent­licht.

Dar­in teilt sie mit, dass sie im Haupt- und Finanz­aus­schuss bean­tragt hat, die Ent­schei­dung über die neue Sat­zung erst in der Rats­sit­zung am 15. Dezem­ber zu tref­fen. Zudem for­dert die Frak­ti­on, dass der Käm­me­rer alter­na­ti­ve Model­le für die Erhö­hung der Hebe­sät­ze ent­wi­ckelt, in denen die Belas­tun­gen zwi­schen Grund­steu­er B und Gewer­be­steu­er anders ver­teilt wer­den.

Nach Dar­stel­lung der SPD erscheint eine Erhö­hung der Grund­steu­er um 27 % gegen­über einer Erhö­hung der Gewer­be­steu­er um 3 % nicht sozi­al aus­ge­wo­gen. Die Gesamt­hö­he der erwar­te­ten Steu­er­ein­nah­men hält die Frak­ti­on auf­grund der Haus­halts­la­ge jedoch für not­wen­dig.

Außer­dem ver­weist die SPD auf die aus ihrer Sicht bestä­tig­te Ent­schei­dung des Rates aus der ver­gan­ge­nen Amts­pe­ri­ode, einen ein­heit­li­chen Hebe­satz für Wohn- und Gewer­be­grund­stü­cke fest­ge­legt zu haben. Dies sei durch ein aktu­el­les Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts Gel­sen­kir­chen gestützt wor­den, das Klä­gern gegen unter­schied­li­che Hebe­sät­ze recht gege­ben habe.

Bild: SPD

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