Wermelskirchen Köln – Falsche Polizeibeamte – Festnahme in Köln

Wer­mels­kir­chen / Köln (ots)

Die Poli­zei Köln hat am gest­ri­gen Mitt­woch (19.11.) einen 40-jäh­ri­gen Mann fest­ge­nom­men. Die­ser soll zuvor einen Seni­or in Wer­mels­kir­chen um einen mitt­le­ren vier­stel­li­gen Bar­geld­be­trag erleich­tert haben.

Am Nach­mit­tag wur­de die Poli­zei zunächst gegen 17:20 Uhr zu einem Ein­fa­mi­li­en­haus in Wer­mels­kir­chen Mit­te geru­fen. Ein Zeu­ge hat­te gese­hen, wie eine Per­son dem Haus eines Nach­barn zu einem Pkw rann­te und weg­fuhr. Vor Ort in Wer­mels­kir­chen erfuh­ren die ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten, dass der Seni­or gegen 15:00 Uhr einen Anruf bekom­men hat­te. Ein angeb­li­cher Poli­zist behaup­te­te, dass Ver­bre­cher die Anschrift des Man­nes ken­nen. Die Poli­zei wol­le nun sein Bar­geld abho­len und sein Ver­mö­gen somit vor den Tätern schüt­zen. Im wei­te­ren Ver­lauf klin­gel­te eine ihm unbe­kann­te Per­son an der Haus­tür. Sie gab vor, von der Poli­zei zu sein und das Bar­geld prü­fen zu wol­len. Als der Mann der Per­son das Geld im Haus zeig­te, nahm sie es an sich und flüch­te­te in einem Pkw in Fahrt­rich­tung Pohl­hau­sen.

Der auf­merk­sa­me Nach­bar merk­te sich aller­dings das Kenn­zei­chen des Flucht­wa­gens und so konn­te die Poli­zei den Pkw zur Fahn­dung aus­schrei­ben. Die Poli­zei Köln konn­te den beschrie­be­nen Pkw gegen 18:00 Uhr an der Hal­ter­an­schrift antref­fen und den Fah­rer vor­läu­fig fest­neh­men. Bei einer frei­wil­lig durch­ge­führ­ten Durch­su­chung konn­ten die Beam­ten das zuvor erlang­te Bar­geld auf­fin­den und sicher­stel­len. Auf den 40-jäh­ri­gen Köl­ner kommt nun eine ent­spre­chen­de Straf­an­zei­ge zu.

Jeden Tag ver­su­chen Betrü­ger, beson­ders älte­re Men­schen zu besteh­len. Oft geben sie sich zuvor am Tele­fon als Poli­zis­ten oder sons­ti­ge Amts­trä­ger aus. Daher rich­tet die Poli­zei ihren Appell auch an Ange­hö­ri­ge: Spre­chen Sie im Vor­feld mit Ihren Eltern oder Groß­el­tern und war­nen sie vor. Wir, die ech­te Poli­zei, for­dern nie­mals zur Her­aus­ga­be von Bar­geld oder Wert­ge­gen­stän­den auf. Raten Sie Ihren Ange­hö­ri­gen drin­gend dazu, sofort ein Tele­fo­nat zu been­den, wenn in die­sem nach Geld und Wert­ge­gen­stän­den gefragt wird. (bw/ch)

Rück­fra­gen bit­te an:

Kreis­po­li­zei­be­hör­de Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis
Pres­se­stel­le
Tele­fon: 02202 205 120
E‑Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis@polizei.nrw.de

Ori­gi­nal-Con­tent von: Poli­zei Rhei­nisch-Ber­gi­scher Kreis, über­mit­telt durch news aktu­ell. Bild: Chat GPT

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