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	Kommentare zu: Anfrage der SPD zu Wermelskirchener Grundschulen: Wiederholungen in der Schuleingangsphase	</title>
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		<title>
		Von: Harald Brust		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Harald Brust]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 05 Apr 2026 13:29:56 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Lieber Herr Ulinski,
leider ist Ihre Ausführung zu den ABC-Klassen nicht korrekt.
Hier ein Auszug einer Pressemitteilung vom Schulministerium NRW vom 13.03.2026.
Mit den ABC-Klassen führt Nordrhein-Westfalen einen weiteren Baustein zur Unterstützung der vorschulischen Sprachförderung ein. Sie ergänzen die Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas, die die Landesregierung derzeit wissenschaftlich begleitet weiterentwickelt. Ziel der ABC-Klassen ist es, Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen. Grundlage ist eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung, die um ein halbes Jahr vorverlegt wird – vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, nimmt es verpflichtend an einer ABC-Klasse teil. Dort werden insbesondere sprachliche und kommunikative, aber auch motorische und sozial-emotionale Vorläuferkompetenzen systematisch gestärkt.
Die ABC-Klassen können an öffentlichen Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Die Verpflichtung zur Teilnahme gilt erstmals für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Damit könnten die ersten verpflichtenden Vorkurse im Schuljahr 2028/2029 beginnen.
Flankierend schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für eine noch individuellere Förderung zum Schulstart. Wenn absehbar ist, dass ein Kind mehr Zeit für seine Entwicklung benötigt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bereits bei Aufnahme in die Schule entscheiden, dass die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen wird (sogenannte ABC-Plus-Förderung). Diese Entscheidung wird überprüft und spätestens am Ende des ersten Schuljahres erneut bewertet.
https://www.schulministerium.nrw/presse/pressemitteilungen/fuer-erfolgreiches-lernen-von-anfang-gesetzentwurf-fuer-abc-klassen-geht]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lieber Herr Ulinski,<br>
leider ist Ihre Ausführung zu den ABC-Klassen nicht korrekt.<br>
Hier ein Auszug einer Pressemitteilung vom Schulministerium NRW vom 13.03.2026.<br>
Mit den ABC-Klassen führt Nordrhein-Westfalen einen weiteren Baustein zur Unterstützung der vorschulischen Sprachförderung ein. Sie ergänzen die Alltagsintegrierte Sprachbildung in den Kitas, die die Landesregierung derzeit wissenschaftlich begleitet weiterentwickelt. Ziel der ABC-Klassen ist es, Kindern einen guten Start in die Schule zu ermöglichen. Grundlage ist eine landesweit einheitliche Sprachstandsfeststellung bei der Schulanmeldung, die um ein halbes Jahr vorverlegt wird – vom Herbst auf das Frühjahr des Jahres vor der Einschulung. Wird dabei festgestellt, dass ein Kind noch nicht über die für die Mitarbeit im Unterricht erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, nimmt es verpflichtend an einer ABC-Klasse teil. Dort werden insbesondere sprachliche und kommunikative, aber auch motorische und sozial-emotionale Vorläuferkompetenzen systematisch gestärkt.<br>
Die ABC-Klassen können an öffentlichen Schulen, in Kindertageseinrichtungen oder an anderen geeigneten Orten stattfinden. Die Verpflichtung zur Teilnahme gilt erstmals für Kinder, die ab dem 1. August 2029 schulpflichtig werden. Damit könnten die ersten verpflichtenden Vorkurse im Schuljahr 2028/2029 beginnen.<br>
Flankierend schafft der Gesetzentwurf zusätzliche Möglichkeiten für eine noch individuellere Förderung zum Schulstart. Wenn absehbar ist, dass ein Kind mehr Zeit für seine Entwicklung benötigt, können Schulleiterinnen und Schulleiter bereits bei Aufnahme in die Schule entscheiden, dass die Schuleingangsphase in drei statt in zwei Jahren durchlaufen wird (sogenannte ABC-Plus-Förderung). Diese Entscheidung wird überprüft und spätestens am Ende des ersten Schuljahres erneut bewertet.<br>
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