Die bei der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz im Februar 2024 in Augsburg einstimmig verabschiedete Erklärung trägt den Titel Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar. Sie beschreibt die ideologischen Grundlagen dieser Weltanschauung, die auf der Annahme beruht, dass das Volk als Ethnos, als Abstammungs- und Blutsgemeinschaft, existiert und dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und kultureller Prägung prinzipiell infrage gestellt werden müsse.
Der Volksbegriff des völkischen Nationalismus steht im Gegensatz zur auch im Grundgesetz verankerten Vorstellung des Volkes als Demos, d. h. als Gemeinschaft der Gleichberechtigten, die auf der Grundlage der Menschenrechte unsere Gesellschaft gemeinsam aufbauen.
In der Erklärung heißt es: „Rechtsextremistische Gesinnungen und Konzepte zielen fundamental auf Ab- und Ausgrenzung. In diesem radikalisierten Denken wird die gleiche Würde aller Menschen entweder geleugnet oder relativiert und somit zu einem für das politische Handeln irrelevanten Konzept erklärt. Für die Kirche aber ist klar: Jeder Mensch besitzt eine unantastbare und unverfügbare Würde. Sie gründet in der Gottebenbildlichkeit aller Menschen und ist die Basis der Menschenrechte. So ist die Menschenwürde der Ausgangs- und Zielpunkt des christlichen Menschenbildes. Dieses Denken hat auch in unserer Verfassung seinen Niederschlag gefunden. In scharfer Abgrenzung zum Nationalsozialismus und zur Neuen Rechten bekennt sich das Grundgesetz ausdrücklich zur fundamentalen, die staatliche Ordnung und das gesamte gesellschaftliche Miteinander bestimmenden Bedeutung der Menschenwürde.“