Aktion soll zu vorsichtiger Fahrweise aufrufen
Am 10. April 2024 um 11 Uhr wird die Ortsgruppe Odenthal des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Glöbusch, an der Ecke Schlinghofener Straße/ Bergstraße, ein Mahnrad aufstellen. Diese Aktion folgt einem tragischen Verkehrsunfall, bei dem am 14. November letzten Jahres ein 69-jähriger Radfahrer aus Odenthal unter einem Pkw eingeklemmt wurde. Dabei erlitt er lebensgefährliche Verletzungen, an denen er zwei Tage später im Krankenhaus erlag. Laut Polizei befuhr der Radfahrer vorschriftsmäßig den 2-Richtungs-Rad-/Gehweg an der Kreisstraße 29 in Richtung Blecher. Eine Autofahrerin, die aus der Schlinghofener Straße kommend nach rechts auf die Bergstraße einbiegen wollte, übersah den Radfahrer.
„Die Aufstellung des Mahnrades an der Unfallstelle dient nicht nur als Gedenken an den verunglückten Radfahrer, sondern auch als Aufruf zu mehr Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr“, gibt Elmar Kaesbach, Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Odenthal, als Begründung für die Aufstellung des Mahnrades an.
Was sind Mahnräder?
Mahnräder – auch bekannt als Geisterräder, Geisterfahrräder oder Ghost Bikes – sind eine aus den USA stammende Initiative. „Dabei werden weiß lackierte Fahrräder als Mahnmale an den Orten aufgestellt, an denen Radfahrende im Straßenverkehr tödlich verunglückt sind“, weiß Bernhard Werheid, Vorsitzender des ADFC-Kreisverbandes RheinBerg-Oberberg.
Trauriger Bestandteil des Straßenbildes
Mittlerweile sind die weißen Fahrräder am Straßenrand leider keine Seltenheit mehr. Im April 2017 hatte der ADFC RheinBerg-Oberberg e. V. das erste Mahnrad im Kreisgebiet an der unteren Hauptstraße in Bergisch Gladbach aufgestellt. Im März 2020 kam ein zweites an der Unfallhäufungsstelle Altenberger-Dom Straße/Leverkusener Straße in Schildgen hinzu. „Es ist nicht im Sinne des ADFC, solche Aktionen zur Regel zu machen“, betont Werheid. Stattdessen sei eine Verbesserung der Fahrrad-Infrastruktur anzustreben – und zwar sicher und lückenlos. Der Odenthaler Vereinskollege Elmar Kaesbach ergänzt: „Wir hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf gedrängt, insbesondere an der Bergstraße, aber auch auf anderen innerörtlichen Straßenabschnitten im Gemeindegebiet die Radwegebenutzungspflicht aufzuheben, das Radfahren auf der Fahrbahn zu erlauben und Schutzstreifen einzurichten“.

Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht
Anfang des Jahres hat der Rheinisch-Bergische Kreis u. a. als Reaktion auf den tödlichen Unfall die Benutzungspflicht auf dem Zweirichtungs-Rad- und Gehweg aufgehoben. „Radfahrer können jetzt wahlweise in beiden Richtungen den Gehweg im Schritttempo befahren oder die Fahrbahn im Mischverkehr nutzen, d.h. zusammen mit den Kfz“, erklärt Kaesbach. Diese Regelung trägt zwar einerseits dazu bei, die Gefahr an der Unfallstelle, bzw. an Einmündungen generell, zu reduzieren, führt aber andererseits dazu, dass mehr Radfahrende im Mischverkehr auf der Fahrbahn unterwegs sein werden. „Als Sicherheitsmaßnahme soll deshalb auf der Bergstraße in Kürze in Fahrtrichtung Blecher einseitig ein Fahrrad-Schutzstreifen entstehen“, weiß der Radverkehrsexperte. „Für den betroffenen Radfahrer und dessen Familie leider zu spät“, bedauern die Vertreter des ADFC.
Alle Fotos © ADFC RheinBerg