Anregungen und Ideen für das Baugebiet Hoffnung/Vorderhufe gewünscht

Im ersten Moment klingt es etwas sperrig: aktuell läuft das frühzeitige, öffentliche Beteiligungsverfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) für die Bauleitplanung zum Plangebiet „Hoffnung/Vorderhufe“. Was hinter diesem Vorgang steckt, ist allerdings sehr spannend: Noch bis zum 2. September 2022 können Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen zu den Vorentwurfsvarianten für das geplante Baugebiet in Wermelskirchen einreichen.

Die Beteiligung findet in Form einer digitalen Auslegung im Internet statt.

Auf dieser Website der Stadt finden Interessierte die Verfahrens-Dokumente und das entsprechende Formular zur Beteiligung auf der Website der Stadt. Möglich sind Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nummer 93 oder auch zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans „Hoffnung/Vorderhufe“. Wichtig ist, immer die entsprechende Nummer des Bebauungs- oder des Flächennutzungsplans anzugeben, damit die Zuordnung für die Stadtplanerinnen und Stadtplaner eindeutig ist.

Bereits im Februar 2022 hatte es eine Anlieger- sowie im März 2022 eine Bürgerveranstaltung gegeben, um die Pläne der Stadt Wermelskirchen vorzustellen, südlich der Innenstadt ein neues Wohngebiet zu schaffen. Vorgesehen ist im Bereich „Hoffnung/Vorderhufe“ eine Mischung aus Mehrfamilien- Reihen-, Doppel- und freistehenden Einfamilienhäusern sowie das Einrichten einer Kindertagesstätte. Dazu wurden schon erste Ideen und Wünsche gesammelt, jetzt sind die Bürgerinnen und Bürger offiziell aufgerufen, ihre Anregungen zu den ausliegenden Vorentwürfen abzugeben.

Das kann übrigens auch persönlich geschehen: Während der Offenlage können die Vorentwurfspläne und weitere Unterlagen wie die Artenschutzprüfung oder das Bodengutachten im Amt für Stadtentwicklung eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der Dienstzeiten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können per Mail bauleitplanung@wermelskirchen.de oder telefonisch unter 02196/710–617 vereinbart werden. Das Amt für Stadtentwicklung befindet sich im 3. Stock des Bürgerzentrums der Stadt Wermelskirchen in der Telegrafenstraße 29–33 in Wermelskirchen.

Noch bis zum 2. September 2022 ist diese Beteiligung über das Formular auf der Website oder auf dem persönlichen Weg möglich. Anschließend werden die Stellungnahmen vom Rat der Stadt gegeneinander abgewogen und über deren Berücksichtigung entschieden.

Fragen beantwortet gerne Evelyn Schwanke vom Amt für Stadtentwicklung unter Telefon 02196 / 710–617.

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