Vor 19 Jahren hat in Overath auf der Hauptstraße ein Rechtsextremist drei Menschen ermordet, den Overather Rechtsanwalt Hartmut N., Ehefrau Mechthild B. und Tochter Alja N.. Der Mörder wurde vom Kölner Landgericht 2004 zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Aber erst jetzt geht dieses Verbrechen nach einer Neubewertung des Innenministers Reul offiziell als rechtsextremes Tötungsverbrechen in die Polizeistatistik ein, wie der Kölner Stadtanzeiger berichtet.
Der Täter hatte kurz nach dem Verbrechen eine Bekanntmachung der „SS-Division Götterdämmerung an das deutsche Volk“ gerichtet und seine Tat als „Befreiung dieses Teiles des Reichsgebiets“ bezeichnet.
„Wir sind es den Opfern schuldig.“ Mit diesen Worten zitiert die Zeitung Polizeisprecher Markus Niesczery. Der Innenminister hat nach einem Bericht des seit Jahren in der Sache nachforschenden Berliner „Tagesspiegels“ die Überprüfung von 25 weiteren Fällen mit 30 Todesopfern auf einen möglichen rechten Hintergrund angestoßen. Dabei könnten es durchaus noch mehr Fälle werden, die neu bewertet werden müssen.
Im Kreisgebiet hat es noch ein weiteres Verbrechen mit rechtsextremistischem Hintergrund gegeben: In Bergisch Gladbach wurde 1996 Patricia Wright von einem Neonazi ermordet. Erst im März 2022 beschloss die bergische Kreisstadt, dem Opfer einen Gedenkort zu widmen.
„Wir müssen ein Bewusstsein für die Gefährdung der Demokratie schaffen und wachhalten. Und wir müssen auch im Kleinen dafür sorgen, dass nicht die Falschen Oberwasser bekommen.“ Mit diesen Worten zitiert der Kölner Stadt-Anzeiger den ehemaligen Bürgermeister der Stadt Overath, Andreas Heider.