Pflegefall – was nun?

Frühzeitig Beratungsanspruch nutzen

Rheinisch-Bergischer Kreis | Es ist ein typischer Fall: Die alt gewordene Mutter wird nach einem Sturz pflegebedürftig aus dem Krankenhaus entlassen. Vorher kam sie noch irgendwie alleine zurecht – nun aber prasseln auf Angehörige viele Dinge gleichzeitig ein. Zwar ist der Sozialdienst im Krankenhaus eingeschaltet und ein Pflegegrad beantragt, aber wie soll es nach der Reha zu Hause weitergehen? Wie kann die Pflege organisiert werden? Wo findet man kompetente Ansprechpartner:innen? Welche Leistungen stehen einem zu?

Das Gute: Nicht jede:r muss neu anfangen zu suchen. Es gibt Pflegeberatungsstellen als erste Anlaufstelle. Über den Pflegewegweiser der Verbraucherzentrale NRW finden Pflegebedürftige und ihre Angehörigen die passenden Beratungsangebote in ihrer Nähe – im Netz oder über die kostenlose Hotline. 

Wer hat Anspruch auf Pflegeberatung? Alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben einen Anspruch auf eine kostenfreie, neutrale und individuelle Pflegeberatung. Und zwar nicht erst, wenn jemand schon in einen Pflegegrad eingestuft wurde, sondern sobald Pflegebedürftige die Pflegekasse kontaktieren, weil sie einen Pflegegrad beantragen möchten und erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht. Auch Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende können die Beratung nutzen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Zustimmung der oder des Pflegebedürftigen. Auf Wunsch kann die Beratung auch telefonisch oder zu Hause stattfinden. 

Warum ist die Beratung so wichtig? Für Betroffene ist es schwer, den Durchblick in der Pflegeversicherung zu behalten. Welche Leistungen sind bei welchem Pflegegrad möglich? Was wird wo beantragt? Eine Pflegeberatung bietet eine individuelle Analyse für jede persönliche Situation, damit Betroffene genau die Hilfen erhalten, die sie benötigen. Tatsächlich lassen sich viele Pflegebedürftige Leistungen aus Unkenntnis entgehen oder beantragen erst dann einen Pflegegrad, wenn sie allein gar nicht mehr zurechtkommen. Dabei gibt es schon für Menschen mit kleinen Einschränkungen im Alltag Gelder aus der Pflegekasse (den sogenannten Entlastungsbetrag). Auch pflegende Angehörige können sich über Unterstützung und Entlastungsmöglichkeiten informieren. 

Worauf sollten Betroffene achten? Bei der Pflegeberatung sollten alle Leistungen der Pflegekasse berücksichtigt werden, ebenso andere Möglichkeiten zur Organisation der Pflege. Schwerpunkt ist die Einschätzung des persönlichen Bedarfs. Die Beratungskraft erstellt einen individuellen Versorgungsplan, den der oder die Pflegebedürftige oder die Angehörigen erhalten. Möglich ist ein Netzwerk aus Pflegediensten, Tagesbetreuung, Selbsthilfegruppen, Anbietern von Unterstützungsleistungen im Alltag sowie Familie und Ehrenamtlichen. 

Welche Anlaufstellen gibt es? Es gibt verschiedene Anbieter: Pflegekassen, Pflegestützpunkte, Wohlfahrtsverbände und die Kommunen beraten zu Pflegethemen. Privatversicherte können sich an die Compass Private Pflegeberatung wenden. In Nordrhein-Westfalen bieten mehr als 500 Beratungsstellen Hilfe an. 

Der Pflegewegweiser NRW bietet Orientierung und hilft bei Fragen nach der passenden Anlaufstelle vor Ort. Weiterführende Infos und Links: Mehr unter: www.pflegewegweiser-nrw.de Der Pflegewegweiser NRW bietet eine kostenlose Hotline (Tel.: 0800 – 40 40 044, montags, dienstags, mittwochs, freitags von 9–12 Uhr und donnerstags von 14–17 Uhr) und die größte landesweite Datenbank zur Suche nach Beratungsangeboten vor Ort.

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