Allgemeinverfügung für Geflügelhalter

Wermelskirchen | Der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest ist am Dienstag, 1. Februar, in einer kleinen Hobbyhaltung von Hühnern, Enten und Gänsen in Wipperfürth im Oberbergischen Kreis festgestellt wurden. Um eine Verbreitung der Geflügelpest in Geflügelbeständen zu verhindern, wurde um die Ausbruchsstelle eine Schutzzone von drei Kilometern Durchmesser und eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern Durchmesser eingerichtet. Diese Überwachungszone erstreckt sich damit auch auf Gebiete in der Stadt Wermelskirchen und in der Gemeinde Kürten, die im östlichen Teil des Rheinisch-Bergischen Kreises liegen.

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen: Ab sofort gilt damit für alle Halter von Geflügel im Rheinisch-Bergischen Kreis die Pflicht, ihre Tiere in geschlossenen Stallungen oder vergleichbaren Einrichtungen unterzubringen. Betroffen sind alle Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen. Die Stallpflicht ist notwendig, da mit einer weiteren Verbreitung des hochansteckenden Erregers der Geflügelpest zu rechnen ist.

Gehaltene Vögel dürfen ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten dichten Abdeckung gehalten werden. Auch die Seiten müssen gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert sein. Der Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig des Kreises appelliert an alle Geflügelhalter, sämtliche Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist jetzt, einen möglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. So sollten keine fremden Personen Zutritt in den Stall erhalten und die Ställe nur mit Schutzkleidung betreten werden. Futter, Einstreu und Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen können, sind zudem so zu lagern, dass kein Kontakt mit Wildvögeln möglich ist. Geflügelbesitzer sollten ihre Tiere darüber hinaus genau beobachten und Verdachtsfälle umgehend dem Kreis melden.

Weitere Einzelheiten zu den Regelungen finden Bürgerinnen und Bürger unter https://www.rbk-direkt.de/Dienstleistung.aspx?dlid=4309 auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises unter folgendem Link. Auf der Karte wird angezeigt, welche Gebiete in der sogenannten Überwachungszone liegen: https://arcg.is/1fL9m8. Unter https://www.rbk-direkt.de/bekanntmachungen.aspx ist die entsprechende Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Alle Halter von Geflügel – auch Hobbyhalter – müssen ihre Tierbestände dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt melden, sofern sie dies nicht schon getan haben. Dieses kann telefonisch unter 02202 13–2815 oder per E-Mail an veterinaer@rbk-online.de vorgenommen werden. Nur wenn diese Meldungen erfolgen, ist eine reibungslose Tierseuchenbekämpfung möglich.

Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Kreisgebiet gebeten, sich bei vermehrtem Auffinden verendeter Wildvögel wie Enten und Wildgänsen an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu wenden.

Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der sogenannten Vogelgrippe (aviären Influenza). Sie ist hochansteckend und für Hühner und Puten meist sehr schnell tödlich. Es gibt jedoch keine Hinweise darauf, dass für die Menschen von den zurzeit in Deutschland kursierenden Erregern eine Gefahr ausgehen. Im Einzelhandel erworbenes Geflügelfleisch, Eier und sonstige Geflügelprodukte kann weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden.

Beitragsfoto © Pixabay

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