„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

VON WOLFGANG HORN

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“ So lautet der zweite Satz aus dem Artikel Fünf des Grundgesetzes, der das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Zensurverbot grundgesetzlich schützt. Pressefreiheit ist ein Grundrecht und ein wesentlicher Pfeiler, auf den unsere Demokratie sich stützt und stützen kann. Damit ist auch die Arbeit von Journalisten grundgesetzlich geschützt, aller Journalisten, der schreibenden Berichterstatter, derer von Hörfunk und Fernsehen, der Bildberichterstatter und Fotografen, auch der Kameraleute oder Tonassistenten. Dieser Artikel Fünf gilt im ganzen Land. Auch in Wermelskirchen. Außer montags. Dann setzen die frömmelnden Spazierdemonstranten dieses Grundrecht außer Kraft. Jene, die den Begriff der „Lügenpresse“ nur allzu gern und allzu häufig, immer aber vollkommen kenntnisbefreit verwenden, meist auch, um sich als „Opfer“ von Berichterstattung zu gerieren, haben Bildjournalisten an der Ausübung ihres Berufs hier in Wermelskirchen behindert, auf der Kölner Straße. Und sie brüsten sich sogar damit. Natürlich in der Telegram-Gruppe „Wermelskirchen Widerstand“.

Hessens CDU-Justizministerin Eva Kühne-Hörmann möchte das Recht so ändern, dass es auch eine Straftat ist, Medien gewaltfrei bei der Arbeit zu behindern, zum Beispiel mit Trillerpfeifen. So berichtet Christian Rath für die taz. Georg Mascolo veröffentlicht auf der Medienseite der Süddeutschen Zeitung einen “Hilferuf“: “Mehr denn je werden Journalisten angegriffen, geschmäht und bedroht.“ Mascolo unterstützt den Plan der hessischen Justizministerin, künftig die “Störung der Tätigkeit der Presse” unter Strafe zu stellen. Ich auch.

Zurück ins ach so beschauliche Wermelskirchen. Hier richtet jener Dellmann, der sich mit am lautesten als Opfer, darstellt, als verfolgt, als unrecht behandelt, der die Binde mit dem „Judenstern“ und der Inschrift „Ungeimpft“ beharrlich verteidigt und sich auch damit schon ins Strafrechtliche, in den Bereich der Shoa-Leugnung hinein bewegt und sich zumindest als vollkommen geschichtsvergessen offenbart, hier dankt dieser „Spaziergänger“ denen, die die Fotografen an der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Arbeit behinderten. Man marschiert nicht mit völkischen Kräften, Rechtsextremen oder Reichsbügern. Man macht aber auch keine gemeinsame Sache mit denen, die das Grundrecht der Meinung- und Pressefreiheit mit Füßen treten.

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