2G Plus im Quellenbad

Wermelskirchen | Nach der neuen Coronaschutzverordnung gelten seit dem 28. Dezember 2021 neue Regeln im Quellenbad. Schwimmerinnen und Schwimmer müssen fürs Betreten des Nassbereichs den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind – und sie brauchen außerdem den Nachweis über einen gültigen negativen Schnelltest einer anerkannten Teststelle.

Bis zum Nassbereich gilt weiterhin die bisher gültige 2G-Regel – also geimpft oder genesen – damit es den Vereinen ermöglicht wird, weiterhin beispielsweise Kurse fürs Kinderschwimmen anzubieten. Auch die öffentliche Toilette des Quellenbads kann weiterhin mit dem 2G Nachweis benutzt werden.

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