Freitag, 17. Mai (19 Uhr): Bingo im Haus Eifgen

Ab morgen nur geimpft oder genesen und mit zusätzlichem Test ins Quellenbad

Wermelskirchen | Mit der neuen Coronaschutzverordnung gelten neue Regeln im Quellenbad. Ab Dienstag, dem 28. Dezember, müssen Schwimmerinnen und Schwimmer fürs Betreten des Nassbereichs den Nachweis erbringen, dass sie geimpft oder genesen sind – und sie brauchen auch zusätzlich den Nachweis über einen negativen, gültigen Schnelltest einer anerkannten Teststelle. Das berichtet die Stadt auf ihrer Facebookseite. Bis zum Nassbereich gilt weiterhin die 2G-Regel, damit es den Vereinen ermöglicht wird, weiterhin beispielsweise Kurse fürs Kinderschwimmen anzubieten. Auch die öffentliche Toilette des Quellenbads kann weiterhin mit 2G benutzt werden.

Die Öffnungszeiten des Hallenbads sind „zwischen den Jahren“ wie folgt: Dienstag und Mittwoch, 28. und 29. Dezember, ist das Quellenbad von 6.30 bis 21 Uhr und am Donnerstag, 30. Dezember, von 6.30 bis 15 Uhr geöffnet. Silvester, 31. Dezember, bleiben die Türen geschlossen. Kassenschluss ist jeweils eine Stunde vor Ende der Badezeit. Ab Sonntag, 2. Januar 2022, gelten die normalen Öffnungszeiten des Hallenbads.

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