„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“

Seit der Verkündung im Jahr 1948 wird der 10. Dezember als Tag der Menschenrechte begangen

Die Menschenrechtserklärung besteht aus 30 Artikeln. Diese enthalten grundlegende Ansichten über die Rechte, die jedem Menschen zustehen sollten, „ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.“ und unabhängig davon, in welchem rechtlichen Verhältnis er zu dem Land steht, in dem er sich aufhält. Mit Übersetzungen in nach Angaben des Office of the High Commissioner for Human Rights mehr als 460 Sprachen ist sie einer der meistübersetzten Texte.

Beitragsfoto: Text des Artikels 1 an der Außenwand des österreichischen Parlamentsgebäudes in Wien

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