Bürgertest: Wer den Coronatest selbst zahlen muss und wer nicht

Düsseldorf | Ab dem 11. Oktober sind Coronatests für viele Menschen kostenpflichtig. Was sich ändert, was die Tests kosten und wer weiterhin Anspruch auf einen kostenfreien Test hat, hat die Verbraucherzentrale zusammengestellt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die meisten, die nicht gegen COVID-19 geimpft sind, sollen Schnelltests in Testzentren ab dem 11. Oktober selbst bezahlen.
  • Die Preise liegen zwischen 18 und 40 Euro.
  • Minderjährige und Schwangere können sich zunächst bis Jahresende weiterhin kostenlos testen lassen. Außerdem Personen in sehr seltenen Fällen, in denen sie sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. Menschen ohne coronaspezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen den Test damit grundsätzlich selbst bezahlen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest.

Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?

Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:

  • Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
  • Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere

Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?

Wer nach dem Ende der so genannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?

Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.

Beitragsfoto © SHVETS production (Pexels)

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