Corona-Virus: Impfzentrum schließt

Mobile Impfungen in den Kommunen werden ab dem 4. Oktober fortgeführt – kein mobiles Impfen am 1., 2. und 3. Oktober

Rheinisch-Bergischer Kreis | Im Rheinisch-Bergischen Kreis stehen in den Kommunen ab Montag, 4. Oktober, weiterhin mobile Impfangebote zur Verfügung. Die mobilen Impfteams bieten in der kommenden Woche an den gewohnten Standorten jeweils von 14 bis 18 Uhr Impfen ohne Termin an. In Odenthal wird ab dem 4. Oktober kein Impfmobil mehr vor Ort sein, dafür gibt es einen neuen Standort in Bergisch Gladbach vor dem Bergischen Löwen.

Die mobilen Impfungen in Rösrath am 1. Oktober, in Overath am 2. Oktober und in Leichlingen am 3. Oktober entfallen.

Das Angebot gilt für Personen ab 12 Jahren. Das dezentrale Impfangebot wird in Kooperation mit der Stadt Bergisch Gladbach durchgeführt, die ihre Feuerwehr mit der Organisation betraut hat. Folgende Standorte werden in der kommenden Woche angefahren:

  • Montag, 4. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Burscheid, Marktplatz vor der Bücherei, Am Markt 2, 51399 Burscheid
  • Dienstag, 5. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Kürten, Edeka Hetzenegger, Wipperfürther Straße 165, 51515 Kürten
  • Mittwoch, 6. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Wermelskirchen, Innenhof Rathaus, Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
  • Donnerstag, 7. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Bergisch Gladbach, Bergischer Löwe, Konrad-Adenauer-Platz, 51465 Bergisch Gladbach
  • Freitag, 8. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Rösrath, Edeka Breidohr, Hauptstraße 104, 51503 Rösrath
  • Samstag, 9. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Overath, Hagebaumarkt Quintus, Probsteistraße 18, 51491 Overath
  • Sonntag, 10. Oktober, 14 bis 18 Uhr: Leichlingen, Im Brückenfeld (gegenüber Café Lanzelot), 42799 Leichlingen

In den Impfmobilen werden die mRNA-Impfstoffe von BioNTech und Moderna verimpft. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihren Personalausweis mitzubringen, Jugendliche unter 18 Jahren sollten zudem eine Einverständniserklärung eines Elternteils vorlegen können. Darüber hinaus kann ein vorhandener Impfausweis mitgebracht werden.

Für Kinder und Jugendliche von 12 bis 15 Jahren gilt, dass sie für eine Impfung eine Bescheinigung von einem Elternteil ausgefüllt und unterschrieben mitbringen müssen. Darüber hinaus bedarf es der Vorlage des Personalausweises eines Elternteils. Zudem sollten die Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren durch einen Elternteil begleitet werden. Die mitzubringenden Unterlagen können unter https://www.rbk-direkt.de/impfung-covid-19.aspx heruntergeladen werden.

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