Kreisausschuss bringt Seniorenbericht auf den Weg / Elternbeiträge werden erstattet

Rheinisch-Bergischer Kreis | In der Sitzung am 23. September hat der Kreisausschuss zwei Vorhaben auf den Weg gebracht, die Angebote für Senioren verbessern sollen und Eltern entlasten.

Seniorenbericht: Wie leben ältere Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis?

Der Kreisausschuss stimmte der Erstellung eines Seniorenberichts mit externer wissenschaftlicher Begleitung einstimmig zu. Ziel ist es, die Lebensqualität älterer Menschen im Kreis zu verbessern. In den Bereichen Seniorenplanung und kommunale Seniorenarbeit liegen bislang wenige statistisch erfasste Daten vor. Daher soll ein Bericht über die Lebenslagen älterer Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis erstellt werden. 

Dieser Bericht ergänzt den Sozialbericht und den Pflegebericht und beinhaltet eine Analyse vorliegender Daten sowie eine ergänzende Bedarfserhebung. Im Fokus stehen Teilhabe, bürgerschaftliches Engagement, Wohnen, Lebensführung, Altersarmut, soziale Kontakte, Digitalisierung, Bildung, Kultur und Gesundheit. Auf Basis des Seniorenberichts sollen dann Handlungsempfehlungen und Planungsgrundlagen für die weitere präventive Angebote und Strukturen rund um das Thema „Leben im Alter“ im Rheinisch-Bergischen Kreis entwickelt werden. Der Seniorenbericht ermöglicht somit, dass sich die aktive kommunale Seniorenarbeit bedarfsgerecht und zukunftsweisend aufstellen kann. 

„Wir begrüßen es sehr, dass es den Seniorenbericht geben wird und wünschen uns auch, dass dieser Bericht in den kommenden Jahren wiederholt wird“, bekräftigte Heike Engels von der SPD-Fraktion. Zudem hob Engels die wichtige Zusammenarbeit mit den Kommunen hervor.

Entlastung für Eltern – Beiträge werden erstattet

Eltern von Kindern in der Kindertagesbetreuung einschließlich der Kindertagespflege und Offenen Ganztag an den Förderschulen bekommen die Elternbeiträge im Februar 2021 in voller Höhe und für den Zeitraum von März bis Mai 2021 zur Hälfte erstattet. Dies beschloss der Kreisausschuss einstimmig. Das Jugendamt des Rheinisch-Bergischen Kreises, das für die Kommunen Burscheid, Kürten und Odenthal zuständig ist, erhebt für den Monat Februar keine Beiträge und für die Monate März bis Mai nur den halben Beitrag. Die bereits eingezogenen Beiträge wurden unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde, rücküberwiesen.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie forderte das Land die Eltern auf, Betreuungsangebote nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich scheint. Dieser „eingeschränkte Pandemiebetrieb“ galt bis zum 19. Februar. Ab dem 22. Februar waren wieder alle Kinder eingeladen, die Betreuungsangebote zu nutzen. Die Betreuungszeiten in Kindertagesstätten waren jedoch landesweit pauschal um zehn Stunden pro Woche gekürzt, um eine Betreuung in festen Gruppen zu ermöglichen. Der Regelbetrieb wurde am 7. Juni wieder aufgenommen.

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