Bahnstreik: Diese Fahrgastrechte gelten, wenn die Züge stillstehen

Düsseldorf | Kunden der Deutschen Bahn müssen bei Streiks regelmäßig besonders viel Geduld mitbringen. Da dem Unternehmen an Streiktagen das Personal fehlt, fallen oft zahlreiche Verbindungen aus. An Bahnhöfen stranden schnell Tausende Passagiere. Wollen Sie mit der Bahn fahren, müssen Sie auch Stunden nach dem Ende eines Streiks noch mit Ausfällen und Verspätungen rechnen. Hier einige Hinweise der Verbraucherzentrale in Düsseldorf.

Was mache ich, wenn ich an einem Streik-Tag unterwegs bin?

Ist ein Streik angekündigt oder findet er bereits statt, sollten Sie sich zuerst direkt beim betroffenen Bahn-Unternehmen erkundigen – also bei der Deutschen Bahn bzw. bei dem privaten Eisenbahnunternehmen, mit dem Sie fahren wollen. Bei Streiks versuchen die Unternehmen auf ihren Internetseiten darzustellen, auf welchen Verbindungen es Verspätungen und Ausfälle gibt und welche Alternativen sie bieten.

Falls Sie mit Ihrer gebuchten Verbindung nicht ans Ziel kommen, sollten Sie Belege sammeln, bevor Sie die Reise abbrechen oder sich nach Alternativen umsehen:

  • Die Bahn empfiehlt, sich Verspätungen immer von Mitarbeitern der Unternehmens bestätigen zu lassen. Dafür hat das Unternehmen Verspätungsbescheinigungen vorbereitet. Das kann allerdings mühselig sein, wenn bei einem Streik Tausende Passagiere an einem Bahnhof gestrandet sind.
  • Machen Sie ansonsten Fotos von Anzeigetafeln, auf denen die Verspätung oder der Ausfall Ihres Zugs stehen. Machen Sie Screenshots von einer entsprechenden Information in der App oder auf der Internetseite des Eisenbahnunternehmens.

Mit diesen Belegen sowie einem ausgefüllten Fahrgastrechte-Formular des Eisenbahnunternehmens können Sie anschließend im Internet oder in einem Servicecenter Ihres Bahnunternehmens die Reise reklamieren. Die Deutsche Bahn z.B. bietet das Fahrgastrechte-Formular hier zum Herunterladen an.

Wie komme ich doch noch an mein Ziel?

Im Nahverkehr hat die Deutsche Bahn in der Vergangenheit schon einmal Taxifahrten von größeren Bahnhöfen aus für ihre Passagiere organisiert. Dann suchen Mitarbeiter der Bahn mehrere Passagiere mit identischen Fahrtzielen, um je ein Taxi voll zu machen. Falls Sie auf eigene Faust nach einem Taxi suchen, gibt es allerdings einige Einschränkungen – nicht jede Taxirechnung muss das Eisenbahnunternehmen nachher übernehmen.

Manchmal ruft die Bahn dazu auf, dass auch Kunden des Nahverkehrs in Fernverkehrszüge einsteigen – Sie dürfen dann in IC und ICE und mitfahren. Achtung: Gibt das Eisenbahnunternehmen den Fernverkehr nicht für alle frei, gelten einige Einschränkungen, wann Sie eigenmächtig mit einem Nahverkehrsticket in einen Fernverkehrszug einsteigen dürfen.

Denkbar ist auch, dass das Eisenbahnunternehmen Sammelbeförderungen mit Fernbussen von einigen Bahnhöfen aus organisiert.

Wer an einem Streiktag auf das eigene Auto umsteigt, sollte mehr Wegezeit durch Staus einplanen. Kosten, die Ihnen durch die Nutzung eines Autos entstehen, können Sie sich nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen.

Wer an einem Bahnhof strandet und wen die Bahn auch nicht auf anderen Wegen an sein Ziel bringen kann, dem muss das Unternehmen eine Unterkunft besorgenund auch den Weg dorthin sowie am nächsten Tag zurück zum Bahnhof organisieren. Wollen Sie auf eigene Faust ein Hotelzimmer in der Stadt buchen, lassen Sie sich vorher unbedingt bestätigen, dass das Bahnunternehmen keine Fahrt mehr an diesem Tag durchführen wird und Ihnen auch nicht mit einer Unterkunft für die Nacht helfen kann. Bewahren Sie dann die Hotel-Rechnungen auf, um sie später einzureichen.

Wann steht mir bei einem Streik eine Entschädigung zu?

Wenn Sie wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich an Ihrem Ziel ankommen, können Sie je nach Verspätung einen Teil des Fahrpreises oder sogar den kompletten Fahrpreis zurückbekommen. Das regelt die EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.

Wie hoch genau die Entschädigung ausfällt, hängt davon ab, wie verspätet Sie ans Ziel gekommen sind oder ob Sie die Fahrt komplett abgebrochen haben. Im Detail lesen Sie die Regelungen hier.

Bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten muss Ihnen die Bahngesellschaft kostenlos Erfrischungen und Mahlzeiten in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, sofern sie im Zug oder im Bahnhof verfügbar oder lieferbar sind. Gibt es von dem Unternehmen nichts und kaufen Sie auf eigene Faust etwas ein, bewahren Sie auch diese Rechnungen auf.

Beitragsfoto © Verbraucherzentrale NRW

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.