“Wem gewähren wir Asyl in Deutschland, Herr Dr. Maidowski?”

Bundesverfassungsrichter im Gespräch mit Prof. Dr. Petral Bendel / Das Forum der Bundeszentrale für Politische Bildung digital SPEZIAL

Das Recht auf Asyl steht in Deutschland im Grundgesetz. Damit ist Deutschland eines der wenigen Länder, die verfassungsrechtliche Vorschriften im Hinblick auf Asyl in ihrer Verfassung regeln. Artikel 16a GG geht auf die politische Verfolgung während des Nationalsozialismus zurückgeht und fußt auf der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs und dem Jugoslawienkrieg Anfang der 90er Jahre stieg die Zahl der Asylanträge stark an, woraufhin eine heftige Asyl-Debatte in Deutschland geführt und von den Brandanschlägen in Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen begleitet wurde. Mit dem darauf gefolgten „Asylkompromiss“ 1993 verlor das deutsche Asylrecht an Bedeutung und wurde mit dem Amsterdamer Vertrag 1999 weitgehend vom EU-Recht abgelöst.

Mit dem Bundesverfassungsrichter Herrn Dr. Maidowski und Prof. Dr. Petra Bendel, Leiterin des Forschungsbereichs Migration, Flucht und Integration an der Universität Erlangen-Nürnberg möchten wir darüber sprechen, wem wir in Deutschland Asyl gewähren und wie Artikel 16a GG unter anderem bei der Flüchtlingskrise 2015 Anwendung fand. Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion moderiert den Abend.

Wir freuen uns, wenn Sie Fragen stellen und kommentieren.

Zur Gesprächsreihe: In diesem Jahr feiert das Bundesverfassungsgericht seinen 70. Geburtstag. 70 Jahre, in denen es als oberste Instanz das Grundgesetz und die darin enthaltenen Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger schützt. Vom Schutz der Menschenwürde über das Verbot von Benachteiligungen aufgrund von Persönlichkeitsmerkmalen und der Meinungsfreiheit bis hin zum klaren Bekenntnis für Europa im Grundgesetz. Auf dieser freiheitlichen Grundordnung baut die deutsche Demokratie auf. Dass sie eingehalten werden, dafür sorgt das Bundesverfassungsgericht und genießt dafür das höchste Vertrauen der Bevölkerung. Viele Entscheidungen sind das Ergebnis eines Abwägungsprozesses widerstreitender Grundrechte. So geht das Recht auf freie Meinungsäußerung gerade im Netz immer häufiger dem Straftatbestand der Beleidigung gegenüber. Und die Überarbeitung von Artikel 3, Absatz 3 ist Schauplatz von gesellschaftlichen Auseinandersetzungen und einem sich vollziehenden Wertewandel. In einem fünfteiligen bpb:forum SPEZIAL sprechen wir mit fünf Bundesverfassungsrichterinnen und -richtern und interessanten Gästen über spannende und brisante Entscheidungen und in welchem Spannungsverhältnis sich diese bewegen. 

Weitere Termine der Reihe: Mittwoch 8. September, 18 Uhr: “Gibt es Grenzen des Sagbaren (im Netz), Frau Prof. Dr. Härtel?” Mittwoch 22. September, 18 Uhr: “Wie steht es um den Grundrechtsschutz in Europa, Herr Prof. Dr. Harbarth?”

(Beginn der Wiedergabe des Gesprächs bei Minute 4:20!)

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