Fördergelder für Denkmaleigentümer verfügbar

Förderprogramm der Landesregierung für 2022

Wermelskirchen | Es ist wieder möglich, direkte Zuschüsse für unter Denkmalschutz stehender Gebäude zu erhalten. Dabei handelt es sich nicht um die Pauschalmittel, die seitens der Kommune zur Verfügung gestellt werden könnten, sondern um Mittel der Bezirksregierung. Wer Fördermittel beantragen möchte, dem sollte die denkmalrechtliche Genehmigung bereits vorliegen oder der Antrag sollte zumindest bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht sein. Hingegen darf die Baumaßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Die Frist zur Einreichung der Unterlagen bei der Unteren Denkmalbehörde und der Bezirksregierung läuft bis zum 01.10.2021. Informationen und das Antragsformular sind hier zu finden.

Die Broschüre „Unterstützung für Denkmäler in Nordrhein-Westfalen, Finanzielle Förderung. Darlehen und Steuererleichterungen“ vom 04.12.2019 Art.-Nr.: S-264 ist weiterhin als Druckversion verfügbar und kann unter dem Link www.mhkbg.nrw/broschueren angefordert werden.

Hier die Broschüre als PDF-Datei:

Denkmalförderung NRW in Bezug auf das Starkregenereignis

Das Starkregenereignis hat auch Wermelskirchen getroffen. Die Bezirksregierung Köln versucht gemeinsam mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, Denkmaleigentümer hier bestmöglich zu unterstützen. Auch wenn derzeit noch nicht feststeht, in welcher Höhe Mittel zur Verfügung gestellt werden können, können Denkmaleigentümer bereits jetzt Anträge stellen. Dazu soll das oben genannte Formular zur Denkmalförderung 2022 – weitestgehend ausgefüllt und mit einer Kostenschätzung versehen – verwendet werden.

Unterstützung durch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz

Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz wird den Denkmaleigentümern bei Notsicherungen und dann bei der Wiederherrichtung der Denkmäler helfen. Im aufgelegten Hochwasser-Nothilfeprogramm mit 2 Millionen Euro bietet die Stiftung finanzielle Unterstützung an, um geschädigte Denkmäler zu retten.

Die „kleinen Nothilfen“ werden in einem sehr unbürokratischen, schnellen und einfachen Verfahren vergeben. Alle aktuellen Informationen und den Kurzantrag zum Download finden Sie auf www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung.

Beitragsfoto © Pixabay

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