Wie steht es um den Schutz von geflüchteten Frauen in Deutschland?

Berlin | Die „Istanbul-Konvention“ des Europarats ist in Deutschland seit Anfang 2018 in Kraft. Sie verpflichtet die Bundesrepublik, Frauen unabhängig vom aufenthaltsrechtlichen Status vor Gewalt zu schützen, Diskriminierung zu bekämpfen sowie ihre Gleichberechtigung zu fördern. Diesen Vorgaben wird Deutschland nicht gerecht, heißt es in einem „Schattenbericht“, den die Universität Göttingen, der Verein „Pro Asyl“ sowie die Flüchtlingsräte Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt herausgegeben haben. Das berichtet der Mediendienst Integration.

Für den Bericht wurden Forschungsergebnisse ausgewertet sowie Beratungsstellen und Einrichtungen der Geflüchtetenarbeit bundesweit befragt. Ein Ergebnis: Insbesondere die Unterbringung in Sammelunterkünften bringt geflüchtete Frauen und Mädchen immer wieder in Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden. Deswegen sei es wichtig, die Zeit in den Lagern auf ein absolutes Minimum zu verkürzen. Darüber hinaus fordern die Autorinnen, Mitarbeiter*innen von Behörden zu schulen, um besonders schutzbedürftige Personen besser erkennen zu können. Das sei Voraussetzung, um ihnen ein sensibles und faires Asylverfahren zu garantieren.

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