Freitag, 17. Mai (19 Uhr): Bingo im Haus Eifgen

Entlassen

VON WOLFGANG HORN

Thomas Seitz? Nicht? Doch. Das ist der, der im Bundestag mit einer Art Netz vor Mund und Nase den Coronaschutz öffentlich lächerlich machen wollte und kurz darauf selber schwer an Corona erkrankte. Vier lange Wochen und ihre ganze Kraft brauchten auf der Intensivstation Ärzte und Pflegerinnen, um den Bundestagsabgeordneten wieder gesund nach Hause entlassen zu können. 

Natürlich ist eine derartige Knallcharge nicht Mitglied einer demokratischen Partei, sondern der AfD. Auch sonst, jenseits der Coronaproblematik, hat sich Thomas Seitz, im Zivilberuf Staatsanwalt (!), hetzend und rassistisch hervorgetan. Der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten, Barrack Obama, war für Seitz ein „Quotenneger“. Für Flüchtlinge erfand Seitz die Bezeichnung „Migrassoren“, eine Zusammensetzung aus Migrant und Aggressor, und machte damit deutlich, daß er Flüchtlinge generell für gewalttätig halte. 

2017 hat der damalige Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) ein Disziplinarverfahren gegen Seitz eingeleitet. Es stützte sich, wie die Badische Zeitung heute berichtet, auf Kommentare, die Seitz auf seiner Webseite und auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht hatte. Mit den Postings habe Seitz gegen mehrere beamtenrechtliche “Kernpflichten” verstoßen, heißt es in dem 76-seitigen Urteil. 15 einzelne Kommentare hat das Dienstgericht gewürdigt. Jeder einzelne der aufgelisteten Kommentare, so heißt es, aber erst recht die “Gesamtschau”, löse die Sorge aus, so die Bilanz der Richter, dass Seitz’ Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund “von starken Ressentiments geprägt ist”.

Seitz verliert seinen Beamtenstatus und darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Zwar könne sich auch ein Beamter auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen, so die Richter, er müsse dabei jedoch immer die Pflicht zur Mäßigung beachten, um das Vertrauen in die Neutralität seiner Amtsführung nicht zu gefährden. Zudem: Seitz bekenne sich nicht mit seinem ganzen Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Ein Beamter dürfe den Staat und seine Grundlagen nicht grundlegend in Frage stellen. Seitz hatte die deutsche Justiz als “Gesinnungsjustiz” bezeichnet und es gebe ein “Recht auf Widerstand“. Damit habe er “geistige Brandstiftung” betrieben. 

Beitragsfoto © Olaf Kosinsky CC BY-SA 3.0-de

Kommentare (2) Schreibe einen Kommentar

    • Stefan Wiersbin
    • 01.07.21, 21:11 Uhr

    Ein gutes Urteil.

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    • Michael Lichtenberg
    • 02.07.21, 14:36 Uhr

    Ich wünschte mir mehr solcher Untersuchungen und folgerichtige Urteile. Unser Staat darf sich keine Beamte leisten, die ihn systematisch zu zersetzen trachten. Darüber hinaus auch noch volksverhetzende Äußerungen von sich geben. Wann wird z.B. wird Herr Höcke aus dem hessischen Schuldienst und dem Beamtenverhältnis entfernt?

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