Die Lockdown-Lockerungen ab Montag und gegebenenfalls ab Mittwoch

Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Land NRW hat den Rheinisch-Bergischen Kreis jetzt in die Gruppe 2 (Inzidenz zwischen 50 und 35) mit 53 kreisfreien Städte und Landkreise mit stabiler Inzidenz unter 50 während mindestens fünf Werktagen eingeordnet. Damit treten am Montag weitere Lockerungen in Kraft. Die Innengastronomie kann öffnen, es können sich mehr Personen aus verschiedenen Haushalte treffen, Konzerthäuser und Kinos können öffnen.

Damit treten ab Montag folgende Lockerungen in Kraft:

In der Außengastronomie sind dann keine Tests mehr erforderlich. In der Innengastronomie (mit begrenztem Platzangebot) wird der Abstand zwischen den Tischen von 2,0 auf 1,5 Meter reduziert.

Treffen im öffentlichen Raum sind für drei Haushalte ohne Begrenzung der Personenzahl erlaubt oder es treffen sich bis zu zehn Personen aus maximal zehn Haushalten. 

Konzerte, Theater, Oper und Kino mit bis zu 500 Personen, samt Test und Sitzplan, sind auch in Innenräumen erlaubt, Museen und Galerien dürfen ohne Terminbuchung öffnen. 

Kontaktsport mit bis zu 25 Personen ist draußen erlaubt, kontaktfreier Sport ist drinnen (auch im Fitnessstudio) ohne Personenbegrenzung möglich, aber nur mit Test und Nachverfolgung. Zuschauer beim Sport: draußen bis zu 1000, aber nur ein Drittel der Kapazität. Drinnen bis zu 500, mit Test und Sitzplan. 

Jahrmärkte, auch „mit Kirmeselementen“ sind erlaubt, mit Test und Personenbegrenzung. 

Bei privaten Veranstaltungen (aber keine „Partys“) dürfen draußen bis zu 100 Personen teilnehmen, drinnen nur 50, mit Test. Das gilt etwa für Hochzeiten oder Jubiläumsfeiern.

Ab Mittwoch könnten folgen:

Da sich der Kreis seit inzwischen vier Tagen auch unter dem unteren Schwellenwert von 35 befindet könnten schon am Mittwoch die nächste Lockerungsrunde folgen.

Die (vorerst) letzte Stufe ist erreicht, wenn die Inzidenz an fünf Werktagen unter 35 liegt. Das ist in Rhein-Berg frühestens am kommenden Montag der Fall; nach der Allgemeinverfügung der Landesregierung können die weiteren Lockerungen frühestens am Mittwoch, dem 2. Juni gestattet werden.

Dann gilt über die bereits genannten Lockerungen hinaus, daß :

sich bis zu fünf Haushalte sich im öffentlichen Raum treffen dürfen sowie bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten, wenn sie getestet, genesen oder geimpft sind.

In der Gastronomie gibt es zunächst keine Änderung; also draußen ohne Test, drinnen mit. Erst wenn in ganz NRW die Inzidenz unter 35 fällt, dann sind auch drinnen keine Tests mehr erforderlich.

Unter 35 sind auch Partys offiziell erlaubt, draußen mit bis zu 100 Gästen, drinnen mit 50. Tests sind erforderlich, wenn der Mindestabstand nicht gesichert ist. Also wohl immer.

Kontaktsport ist mit bis zu 100 Personen (welche Sportart wäre das?) erlaubt, mit Test. Jetzt sind auch innen bis zu 1000 Zuschauer bei 1/3 der Kapazität und mit Test möglich.

Bei Konzerten, in Theater, Oper und Kino sind bis zu 1000 Personen erlaubt, mit Test.

An Tagungen und Kongressen dürfen bis zu 1000 Personen teilnehmen, mit Test.

Clubs und Diskotheken dürfen Außenbereiche öffnen, für 100 Personen mit Test.

Bordelle dürfen öffnen, Zugang aber nur mit Test. Weitere Lockerungen – nach Datum

Abgesehen von den Inzidenz-abhängigen Lockerungen gibt es ein paar Dinge, die zu einem bestimmten Datum erlaubt oder gar vorgeschrieben sind:

Die Schulen nehmen am 31. Mai wieder den vollen Präsenzunterricht auf.

Die Kitas kehren am 7. Juni in den vollen Regelbetrieb zurück.

Ab dem 1. September erlaubt:

Musikfestivals und Sportfeste mit bis zu 1.000 Zuschauern, mit Test und genehmigtem Konzept Clubs und Diskotheken öffnen Innenbereich, ohne Personenbegrenzung mit Test und genehmigtem Konzept Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen, ohne Test Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. bis zu 1.000 Besucher und genehmigtem Konzept

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