Corona-Virus: Bürgerservice für Reiserückkehrer

Quarantäne nur durch Nachweis zu verkürzen

Rheinisch-Bergischer Kreis | Wer nach seinem Urlaub nach Deutschland zurückkehrt, muss sich darüber informieren, ob sein Reisegebiet vom Robert Koch-Institut (RKI) als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet ausgewiesen ist.

Seit dem 13. Mai 2021 sind neue Einreiseregelungen des Bundes in Kraft getreten, die die Quarantäneverordnungen der Länder und damit auch die Coronaeinreiseverordnung Nordrhein-Westfalen ersetzen. Demnach sind bei Einreise nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet spezielle Test- und Nachweispflichten sowie eine Quarantänepflicht zu beachten. Ob Bürgerinnen und Bürger aus einem Risikogebiet einreisen, können sie auf der Homepage des RKI unter https://t1p.de/6in3nachlesen. Was darüber hinaus zu beachten ist und welche Quarantänezeiten dann gelten stellt der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Homepage unter https://www.rbk-direkt.de/reisende.aspx zur Verfügung.

Nach der neuen Bundeseinreiseverordnung entfällt oder verkürzt sich die Quarantäne nur durch eine Übermittlung der entsprechenden Nachweise. Dies kann entweder durch die Einreichung eines negativen Tests, einer Genesenenbescheinigung oder eines Impfnachweises an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Hierfür bietet der Rheinisch-Bergische Kreis ergänzend zur Einreiseanmeldung des Bundes www.einreiseanmeldung.de den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit an, die entsprechenden Nachweise online über ein kreiseigenes Tool unter https://rbk3.rbkdv.de/rbkreise/ einzureichen. Bleibt die Übermittlung des entsprechenden Nachweises aus, besteht für die Reisenden die jeweils für das Reiseland vorgegebene Quarantänezeit.

Die Daten können im Tool bequem von zu Hause aus eingegeben und mit einem Mausklick an das Gesundheitsamt gesendet werden. Dieser Service sorgt dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihrer Meldepflicht auch außerhalb der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung unverzüglich nachgehen können. Das elektronische Formular vereinfacht die Abläufe und vermeidet Wartezeiten für Bürgerinnen und Bürger.

Beitragsfoto © Anna Shvets (Pexels)

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