1000 Ferienwochen für Familien mit wenig Geld

Die Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW entnehmen wir dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid:

Familien mit Kindern sind seit Monaten durch die Corona-Pandemie stark belastet. Das Familienministerium hat daher für Familien mit geringfügigem Einkommen ein Sonderprogramm zur Förderung von Familienerholungswochen aufgelegt. Das Programm „1000 Ferienwochen für Familien aus Nordrhein-Westfalen in Familienferienstätten“ hat ein Fördervolumen in Höhe von einer Million Euro. Inkludiert sind Vollverpflegung und familienfreundliche, pädagogisch begleitete Freizeitangebote, um den Pandemie-Alltag hinter sich zu lassen und die gemeinsame Zeit zu genießen. Der Urlaub wird angeboten für die Familienferienstätte St. Ludger, Dahlem-Baasem, Haus Maria in der Aue, Wermelskirchen, Heinrich Lübke Haus, Möhnesee-Günne, Matthias-Claudius-Haus, Meschede-Eversberg, Naturfreundehaus Käte Strobel; Gummersbach und Naturfreundehaus Teutoburg, Bielefeld.

„Wir möchten einen Beitrag leisten, um 1000 besonders belasteten Familien aus Nordrhein-Westfalen in der kräftezehrenden Pandemie-Zeit eine Erholung zu ermöglichen. Unser Angebot richtet sich an interessierte Familien mit geringem Einkommen, die eine einwöchige gemeinsame Auszeit in einer Familienferienstätte machen möchten“, sagte Familienminister Joachim Stamp. Der Informationsflyer mit allen wichtigen Angaben zur Familienferienwoche erreicht die Familien in diesen Tagen über die Familienzentren und die weitere Kinder- und Jugendhilfestruktur.

Die Förderung richtet sich an interessierte Familien aus Nordrhein-Westfalen mit geringem Einkommen, Familien mit pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Handicap, Alleinerziehende und kinderreiche Familien, die nach §53 Abgabenordnung förderberechtigt sind. Ab sofort können sie eine Woche Familienurlaub in einer Familienferienstätte über den Reisedienst der Diakonie Ruhr-Hellweg e.V. per E-Mail (info@familienerholung-nrw.de”>info@familienerholung-nrw.de) oder unter Tel. 0800 0005627 buchen. Der Reisedienst ist bei der Berechnung beziehungsweise Ermittlung der Förderfähigkeit behilflich. Die Familien beteiligen sich an der Ferienwoche mit einem Eigenanteil in Höhe von 50 Euro pro erwachsener Person und 25 Euro pro Kind. Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze entfällt der Eigenanteil. (Ein Taschengeld wird nicht gezahlt) 

Die Landesregierung ermöglicht zudem mit der neuen Corona-Schutzverordnung Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche. Davon sind auch die Ferienspielangebote, Stadtranderholungen und Ferienfahrten betroffen, die sich in den Sommerferien besonderer Beliebtheit erfreuen. „Die vielfältigen Angebote der Kommunen und der freien Träger werden dafür sorgen, dass die bevorstehenden Sommerferien trotz aller Einschränkungen von Abenteuer und Spaß geprägt sein werden“, erklärte Minister Stamp. Die Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhalten mit der neuen Coronaschutzverordnung einen Handlungsrahmen und Sicherheit, welche Angebote für Kinder und Jugendliche wieder möglich sind (§12 Coronaschutzverordnung). Das Land ermöglicht bei einer Inzidenz über 50 Gruppenangebote für junge Menschen im Freien für 20 Personen, soweit die Regelungen der Bundesnotbremse nicht greifen. Drinnen dürfen zehn statt wie bisher fünf junge Menschen die Angebote wahrnehmen. Eintägige oder mehrtägige Ferienangebote in Gruppen von 20 jungen Menschen werden ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung zur Teilnahme ist der Nachweis eines negativen Tests, der auch als beaufsichtigter Selbsttest vorgenommen werden kann. Ferienfahrten werden mit festen Gruppen ermöglicht. Bei einer Teilnehmerzahl von über 50 jungen Menschen müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie das betreuende Personal in feste Gruppen von höchstens 25 Personen eingeteilt werden. Auch hier besteht eine Testpflicht zu Beginn und während der Fahrt zweimal wöchentlich. Bei einer Inzidenz über 35 bis 50 dürfen 30 junge Menschen draußen und 20 drinnen an den Angeboten teilnehmen. Bei einer Inzidenz bis 35 erhöht sich die Zahl der jungen Menschen, die draußen an Angeboten teilnehmen dürfen, auf 50 und drinnen auf 30 Personen. Die Neuregelung ist unter Berücksichtigung der geltenden Hygiene- und Infektionsstandards möglich. Hierzu wird sich das Kinder- und Jugendministerium eng mit den Landesjugendämtern sowie den Trägern der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit abstimmen.

Beitragsfoto: Luftaufnahme vom Hotel Maria in der Aue, Wermelskirchen © A.Savin 

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