Nebentätigkeiten von Bürgermeister a.D. Bleek

Wermelskirchen | Nach dem § 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetz ist die Stadt Wermelskirchen verpflichtet, die Nebentätigkeiten des Bürgermeisters bzw. der Bürgermeisterin und die Einnahmen daraus zu veröffentlichen.

Nach Kenntnisnahme durch den Haupt- und Finanzausschuss am 01.02.2021 werden nun die Einnahmen aus Nebentätigkeiten von Herrn Bürgermeister a.D. Bleek aus dem Jahr 2019 entsprechend veröffentlicht.

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