Die Maßnahmen

  • Gastronomiebetriebe müssen vom 2. bis 30.11. schließen. Ausgenommen sind Lieferung und Abholung von Speisen, ebenso Kantinen.
  • Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios schließen.
  • Friseursalons und Physiotherapeuten dürfen weiter arbeiten.
  • Der Einzel- und Großhandel bleibt geöffnet. In den Geschäften dürfen sich nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten, in der Beschlussvorlage des Bundes war noch von 25 Quadratmetern die Rede.
  • Betroffene Firmen sollen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt bekommen. Kleinere Betriebe sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Dafür stehen bis zu 10 Mrd. Euro bereit.
  • Freizeit- und Unterhaltungsveranstaltungen werden untersagt, Theater, Opern oder Konzerthäuser schließen
  • Der Mannschaftssport im Freizeit- und Amateurbetrieb wird untersagt, nur Individualsport blelibt erlaubt.
  • Profisport soll im November ohne Zuschauer stattfinden.
  • Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben. Die Länder sollen dort weitere Schutzmaßnahmen einführen.
  • Gottesdienste bleiben erlaubt.
  • Maximal zehn Personen aus zwei Hausständen dürfen sich im Freien treffen. Das ist bei einer Inzidenz von über 35 ohnehin schon so.

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