NRW beschränkt Gästezahl bei Feiern auf maximal 50

Düsseldorf | Eine Sondersitzung des NRW-Kabinetts hat gestern landeseinheitliche Regeln für den Umgang mit der Covid-19-Pandemie in den Kommunen beschlossen. Große Hochzeitsfeiern werden in NRW nicht mehr möglich sein.

Weniger Menschen auf engem Raum, einheitliche Regeln für alle Kommunen in NRW, so die wesentlichen Maßnahmen, die die Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ergreifen will. Laut Ministerpräsident Armin Laschet sei es angesichts der steigenden Infektionszahlen wichtig, schon vor dem Winter gemeinsame Maßnahmen zu ergreifen, die für alle Hotspots im Land gelten, also für die Kommunen oder Kreise, in denen es mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche gab.

Die Zahl der Personen in einem solchen Risikogebiet, die aus unterschiedlichen Haushalten kommen und sich in einem öffentlichen Raum treffen wollen, wird künftig von zehn auf fünf halbiert. Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen im Freien und 250 drinnen werden abgesagt – Kneipenbesuche im großen Stil sind damit nicht mehr möglich. Außerdem darf die Maske auch am Platz nicht abgelegt werden. Diese Regeln sollen zeitah in Kraft treten – das genaue Datum, steht jedoch noch nicht fest.

Feiern im öffentlichen Raum werden auf 50 Personen beschränkt – große Hochzeitsfeiern mit Hunderten von Gästen sind also nicht erlaubt. In einem Risikogebiet sind nur 25 Personen erlaubt. “Es ist wichtig, das öffentliche Leben, die Schulen und Kitas offen zu halten”, sagte Laschet, “da muss man Opfer bringen”.

Verstärkt werden Tests in Alten- und Pflegeheimen durchgeführt, und zwar vom Arzt bis zum Besucher. Ab einer 35-Inzidenz, so Laschet, sollen auch sämtliche Einwohner der betroffenen Kommune getestet werden. 

Ministerpräsident Laschet will sich am Mittwoch beim Treffen der Ministerpräsidenten dafür einsetzen, dass es mehr bundeseinheitliche Regeln gibt, “damit das die Menschen verstehen”. Damit meinte er unter anderem das Bußgeld, das bereits verhängt werden kann. “Wer gegen die Regeln verstößt, wird sanktioniert werden.”

Von einem möglichen Beherbergungsverbot – wie in Bayern – sieht man in NRW ab. “Wenn ganz viele Orte in Deutschland Risikogebiete sind, ist die Frage, wer darf von wo nach wo reisen, eigentlich eine zweitrangige”, sagte der NRW-Ministerpräsident.

Laschet appelliert an alle Bürger*innen und ganz besonders an die Jungen unter ihnen: “Es ist eine solidarische Pflicht auch der Jungen, nicht nur an sich zu denken”, sagte er. “Viele sind zu leichtfertig geworden.”

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