Uferweg Vorsperre Große Dhünn: keine Öffnung mehr in diesem Jahr

Erhöhter Andrang in der Schutzzone 1 der Großen Dhünn-Talsperre durch Corona

Gemeinsame Pressemitteilung von Rheinisch-Bergischem Kreis und Wupperverband

Rheinisch-Bergischer Kreis | Der südliche Uferweg an der Vorsperre Große Dhünn liegt in der Wasserschutzzone 1. Diese ist zum Schutz des Talsperrenwassers und der Flora und Fauna normalerweise für die Öffentlichkeit tabu. Durch eine befristete Genehmigung mit strengen Auflagen war der Weg in den letzten Jahren im Sommerhalbjahr von März bis Oktober für Spaziergänger geöffnet. Da die Genehmigung abgelaufen war, hatte der Wupperverband beim Rheinisch-Bergischen Kreis erneut einen Antrag gestellt.

Im Zuge der Corona-Pandemie hat sich nach Antragstellung zur Öffnung des südlichen Uferweges die Situation allerdings verschärft. Seit der Phase des Lockdowns im Frühjahr ist der Andrang an der Trinkwassertalsperre deutlich gestiegen. Unter den Gästen an der Talsperre nahm leider auch die Zahl derer zu, die die Regelungen nicht beachten und die Wasserschutzzone 1 betreten, dort sogar unerlaubt grillen oder schwimmen. 

Der Rheinisch-Bergische Kreis hat daher in Absprache mit dem Wupperverband für das laufende Jahr keine Genehmigung mehr erteilt. Somit bleibt der südliche Uferweg der Vorsperre Große Dhünn in diesem Jahr geschlossen. Wanderer und Spaziergänger können dennoch die Vorsperre Große Dhünn auf dem 12 Kilometer langen Wanderweg „unverdhünnt 2“ vollständig umrunden. 

Der Kreis als Genehmigungsbehörde und der Wupperverband als Talsperreneigentümer haben Sorge, dass mit der Öffnung des Uferwegs der Druck auf die Trinkwassertalsperre in diesem Jahr noch weiter zunimmt. Die Werbung für den geöffneten Weg an der Vorsperre könnte dazu führen, dass auch hier der Andrang weiter zunimmt. Auch wenn sich ein Großteil der Besucher an die Regeln hält, gibt es doch zunehmend Menschen, die die Regeln missachten. 

Gerade auch in Zeiten immer längerer Trockenperioden nimmt der Trinkwasserschutz einen noch höheren Stellenwert ein. Darüber hinaus sind neben den wasserwirtschaftlichen Belangen auch solche des Natur- und Artenschutzes zu berücksichtigen. 

Bereits im April hatte der Wupperverband in einer Pressemitteilung dazu aufgerufen, die Wasserschutzzone 1 an der Großen Dhünn-Talsperre nicht zu betreten. Der Verband hat zusätzliche Schilder aufgehängt, um auf die Schutzzone 1 hinzuweisen. Außerdem unterstützt ein externer Wachdienst den Talsperrenbetrieb bei Kontrollen vor Ort. Sowohl die Talsperrenmitarbeiter als auch der Wachdienst treffen regelmäßig Menschen in der Wasserschutzzone 1 an. „Leider haben wir seit der Corona-Phase einige schlechte Erfahrungen gemacht“, berichtet Thorsten Luckner vom Wupperverband. „Auch in den Vorjahren waren gelegentlich verbotenerweise Menschen in der Schutzzone anzutreffen. Doch in diesem Jahr ist es extrem. Sogar einen massiv gebauten Badesteg musste unser Forstbetrieb schon entfernen. Da kann man nicht mehr davon sprechen, dass sich jemand versehentlich in die Schutzzone verirrt hat.“ 

Für das kommende Jahr werden der Rheinisch-Bergische Kreis und der Wupperverband prüfen, ob der südliche Uferweg an der Vorsperre Große Dhünn ab März wieder geöffnet werden kann.

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