Der heimischen Gastronomie über den Winter helfen

Den nachfolgenden Antrag der Remscheider Fraktion der Grünen entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid, da einige Aspekte durchaus auch in Wermelskirchen bedacht werden könnten: 

Remscheid | Zur Sitzung des Rates am 24. September hat die Fraktion der Grünen den Antrag gestellt, die Verwaltung Grundlagen schaffen zur Vereinfachung des Wintergeschäfts für die heimische Gastronomie. Dazu zählt die Fraktion:

  • Die Aussetzung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie, Außenverkauf und Außenwerbung wird bis zum 31. März 2021 verlängert.
  • Eine zeitlich befristete, aber schnelle und unkomplizierte Genehmigung von zusätzlichen Flächen für Außengastronomie und den Außenverkauf/ Außenausschank, zum Beispiel auf geeigneten Gehwegen, Parkplätzen oder städtischen Grünflächen.
  • Die Beibehaltung saisonaler Parkverbote zur Ermöglichung von Außengastronomie (Beispiel unterer Alter Markt, Lennep) in der Wintersaison 2020/2021.
  • Eine Prüfung tages- oder uhrzeitabhängiger bzw. anlassbezogener Straßensperrungen für den Autoverkehr in den Bereichen Altstadt Lennep, Altstadt Lüttringhausen, Markt/ Alte Bismarckstraße und Hindenburgstraße (neudeutsch „Pop-Up“ – Fußgängerzonen)
  • Gastronominnen und Einzelhändlerinnen wird kurzfristig ermöglicht, dort wo unter Wahrung der Verkehrssicherheit möglich, zeitlich befristet öffentlichen Parkraum für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in Anspruch zu nehmen. Die Verwaltung entwickelt hierfür (zügig) ein geeignetes und unbürokratisches Antrags- und Prüfverfahren.
  • Ausweitung der Sperrstunde für Außengastronomie sonntags bis donnerstags auf 23 Uhr und freitags und samstags sowie vor gesetzlichen Feiertagen auf 24 Uhr, befristet bis 31. März 2021.
  • Stärkung einer aktiven und transparenten Informationspolitik bzgl. der jeweils geltenden Corona-Verordnungen. Dazu erstellt die Verwaltung ein „Weißbuch“, welches Vorgaben zu Hygiene- und Pandemieauflagen sowie beispielhafte Informationen zu deren Erfüllung und evtl. Alternativoptionen für den Geschäftsbetrieb (Stichworte „Thekenverkauf“, „Außenverkauf“, etc.) aufzeigt. Auf dieser Grundlage werden Geschäftstreibende aktiv beraten.

Zur Begründung heißt es: „Unter den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie leidet die Remscheider Gastronomie, aber auch der Einzelhandel in besonderem Maße. Durch den „Lockdown“ dieses Frühjahrs und die darauf folgenden Auflagen konnte gerade die Gastronomie nur langsam und mit Einschränkungen wieder ihren Betrieb aufnehmen. Durch Erleichterungen bei der Außengastronomie konnte das Sommergeschäft zwar vielerorts ausgeübt werden. Dennoch leiden die allermeisten Unternehmen in den ohnehin eher umsatzschwächeren Sommermonaten unter zusätzlichen massiven Umsatzeinbußen. Daher ist das Wintergeschäft für die Remscheider Gastronom*innen, aber auch den Einzelhandel in diesem Jahr von besonderer Bedeutung, um die wirtschaftlichen Einbußen so gut es geht zu begrenzen. Da viele Kundinnen und Kunden auch in den kommenden Monaten geschlossene Räume meiden werden, sollte es der Gastronomie und dem Einzelhandel auch in der kommenden Winterzeit erleichtert werden, ein Außengeschäft zu betreiben. Die vom Rat bereits einstimmig auf den Weg gebrachten Hilfen, sollten daher bis 31. März 2021 verlängert werden. Zusätzlich müssen weiterhin Wege gefunden werden, um gerade den kleinen Unternehmen zusätzliche Einnahmen zu ermöglichen, die Zurverfügungstellung zusätzlicher Außenflächen könnte hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, die Stadt muss ihre Anstrengungen in diesem Bereich daher nochmals verstärken.

Dazu zählt auch eine bessere Transparenz und Informationspolitik. In der Zeit nach dem „Lockdown“ war es für viele Gastrobetriebe nicht ersichtlich, wann und unter welchen Auflagen sie wieder öffnen dürfen. Aufgrund der oft verspäteten Informationspolitik der Landesregierung, hatte auch die Stadtverwaltung nicht die Möglichkeit, die notwendige Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Im Ergebnis mussten Informationen in Eigeninitiative “recherchiert” werden. Um Unternehmerinnen und Unternehmer zukünftig aktiv bei einer Corona-konformen Geschäftsführung zu unterstützen, sollten die reichhaltigen Erfahrungen der vergangenen Monate genutzt und in einem Weißbuch zusammengetragen werden.“

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