Stellungnahme der Verwaltung zu dem offenen Brief von CDU, WNK/UWG, BüFo und FDP

Wermelskirchen | Das Thema hat Wellen geschlagen in den letzten Tagen: Die vermeintlich bürgerlichen Fraktionen im Stadtrat haben die Verwaltung und das Ordnungsamt harsch attackiert, einen offenen Brief formuliert und mithin die Verwaltung öffentlich ins Gerede gebracht. Hier die Stellungname der Verwaltung der Stadt:

Der offene Brief der Fraktionen CDU, WNK/UWG, BüFo und FDP hat im Rathaus großes Unverständnis ausgelöst. Die inhaltlichen Vorwürfe gegen das Ordnungsamt und insbesondere gegen den Leiter, Arne Feldmann, werden mit allem Nachdruck als unverschämt und grundlos zurückgewiesen.

Bürgermeister Rainer Bleek und Ordnungsdezernent Stefan Görnert stellen sich demonstrativ vor die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes: Diese Kolleginnen und Kollegen leisten den schwierigsten Job, den diese Stadtverwaltung gerade jetzt in der Corona-Zeit zu vergeben hat. Sie sind in der momentanen Situation einer unglaublich hohen Belastung, sowohl beruflich, wie auch privat, ausgesetzt. Sie leisten erhebliche Überstunden, müssen sich zahlreichen Konflikten stellen und leisten mit hohem persönlichen Aufwand ihren wichtigen Dienst für Ordnung und Sicherheit in dieser Stadt. Dabei nehmen sie Ihre Aufgaben pflichtbewusst und nach Recht und Gesetz wahr.

Statt diese Leistungen zu würdigen und dem Ordnungsamt den Rücken zu stärken, wie es der Umweltausschuss der Stadt Remscheid einstimmig auf Antrag der dortigen CDU getan hat, machen in unserer Stadt die Fraktionsvorsitzenden der so genannten „bürgerlichen“ Fraktionen das genaue Gegenteil. Sie schwächen damit in wenig verantwortungsvoller Art die Arbeit des Ordnungsamtes.

„Wenn Herr Platt behauptet, dass sei keine Personalschelte, dann kann ich nur sagen: Soviel Sarkasmus habe ich ihm gar nicht zugetraut“, so Bürgermeister Rainer Bleek.

Die Reaktionen aus der Bevölkerung über das Auftreten des Ordnungsamtes sind gegenüber der Verwaltungsleitung überwiegend positiv. Das Auftreten wird als professionell und auch verständnisvoll beschrieben. Klagen über das Auftreten des Ordnungsamtes, wie von den Verfassern des Offenen Briefes behauptet, gibt es vereinzelt. Sie sind bekannt, aber auch nicht weiter verwunderlich, weil die Durchsetzung rechtlich auferlegter Beschränkungen von den Betroffenen nur selten freudig entgegen genommen werden.

Auch sehen Bürgermeister Bleek und Dezernent Görnert keine Fehler bei der von den Fraktionen bemängelten Dienstaufsicht und Führung des Ordnungsamtes. Es besteht ein ständiger Austausch zwischen Bürgermeister, Dezernent und dem Leiter des Ordnungsamtes sowie auch zu anderen Amtsmitarbeitern.

Die Forderung der Fraktionsvorsitzenden, bei einigen Aufgaben mehr „Augenmaß, Verhältnismäßigkeit und Angemessenheit“ walten zu lassen, ist zweischneidig. Sollte damit gemeint sein, großzügig über Verstöße einzelner Gastronomiebetreiber hinwegzusehen bzw. nur dann zu verfolgen, wenn „diese vorsätzlich und rücksichtslos“ erfolgen, wäre das Rechtsbeugung!

Sollte damit gemeint sein, mehr beratend und erklärend tätig zu werden, hat das Ordnungsamt genau das über viele Wochen hinweg getan. Bis zu vier Mal wurden einzelne Betriebe aufgesucht, informiert und bei der Umsetzung der Coronaschutzverordnung beraten. Wenn Hinweise aber beständig ignoriert werden, müssen auch Sanktionen erfolgen.

Dem Ordnungsamt vorzuwerfen, die ihm obliegende Kontrollpflicht, die gerade in der Coronaschutzverordnung ausdrücklich gefordert wird, zu genau auszuüben, kann nur mit politischem Kalkül und Wahlkampfinteressen erklärt werden. Ziel der Coronaschutzverordnung ist es, das Leben und die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dafür gibt es strenge Regeln, die einzuhalten und ggf. auch durchzusetzen sind.

Auch die Ermessensspielräume werden nach Erkenntnissen von Bürgermeister und Erstem Beigeordneten nicht fehlerhaft ausgeübt. So sind die fünf gegen Gastonomen eingeleiteten Bußgeldverfahren nach Eingang der Anhörungen alle ohne Verhängung von Bußgeldern (2.000 Euro nach dem verbindlichen Bußgeldkatalog der Landesregierung) eingestellt worden. Die Verwaltung hat großes Verständnis für die schwierige Situation von Gastronomen, aber letztlich hat der gesundheitliche Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger Vorrang.

Der Verweis auf Nachbarkommunen, die es vermeintlich nicht so genau mit der Umsetzung nehmen, geht am Ziel der Coronaschutzverordnung vorbei. Vielleicht gibt es Gründe, warum andere Städte die Umsetzung der Coronaschutzverordnung anders handhaben, aber dafür müssten die Verfasser schon Beispiele nennen und es nicht bei einer pauschalen Behauptung belassen.

Die in Zivil durchgeführten Kontrollen wurden aufgrund von Beschwerden aus der Bevölkerung durchgeführt. Ziel war es festzustellen, ob angezeigte Verstöße nur dann unzutreffend sind, wenn der Wagen des Ordnungsamtes vorfährt. In Uniform hätte es viel mehr Aufsehen gegeben. Hier von „Under-Cover-Einsätzen“ zu sprechen, ist vollkommen abwegig.

Die befristete Einstellung eines geschätzten ortsansässigen Gastronoms in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bestätigt die Verwaltung. Dieser Mitarbeiter ist aber zu keinem Zeitpunkt in gastronomische Kontrollen eingebunden worden. Das Dezernat und der Mitarbeiter haben zur Kenntnis genommen, dass diese Personalie trotzdem unberechtigte Ressentiments auslöst und die Arbeit belastet. Der Arbeitsvertrag wird kurzfristig in beiderseitigem Einvernehmen beendet.

Insgesamt kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass die gegen die Verwaltungsführung, den Leiter des Ordnungsamtes, sowie gegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhobenen Vorwürfe haltlos und ohne belastbare Substanz sind.

Bürgermeister Bleek und Dezernent Görnert haben beschlossen, die Kontrollen des Ordnungsamtes zunächst auch persönlich zu unterstützen. „Wir werden den Außendienst mit verstärken“ betonen beide abschließend.

Kommentare (3) Schreibe einen Kommentar

  1. Eigentlich spricht es für die Weitsicht der Verwaltung und des Ordnungsamts, einen kompetenten und ansässigen Gastronomen beratend zu verpflichten. Warum wurde das nicht öffentlich kund getan? Durch die “Heimlichtuerei” ist erst diese “Spitzelstimmung” aufgekommen, die sicher jeder Grundlage entbehrt. Aber es ist ist ein Gerücht, ein Gefühl, das die Stimmung kippen lässt. Ein offensiver Umgang damit hätte dem sicher entgegengewirkt.
    Ein zentral gelegener zentraler Betrieb als “Corona-Musterbetrieb” hätte doch sehr gut genutzt werden können, um die Gastronomen zu schulen, die offenen Fragen anhand praktischer Beispiele vor Ort zu klären, Beschilderung, Abstandshaltung, Desinfektionsverfahren zu demonstrieren.
    Nun die Beschäftigung nach Bekanntwerden einvernehmlich zu beenden, macht es auch nicht besser, eher schlimmer. Ich hoffe, dass dieser Sturm im Wermelskirchener Wasserglas das Gut Gemeinte nicht ins Gegenteil verkehrt.

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    • EDV-Schrauber
    • 28.08.20, 15:27 Uhr

    Ich werte die Stellungnahme der Stadt als Hinweis an die Verfasser des Offenen Briefes, sich doch bitte zum Teufel zu scheren und sich den Brief dorthin zu stecken, wo die Sonne niemals scheint.

    Wenn Politiker von Ermessensspielräumen reden, dann meinen Sie eigentlich immer Bevorteilung von Ihnen oder ihren Amigos. “Sie parken in der Feuerwehrzufahrt. Macht 100 Euro!” – “Aber ich bin im Stadtrat.” – “OK, dann drücke ich mal ein Auge zu…” (oder so)

    Auf eine sprachliche Eigenheit möchte ich allerdings eingehen, die mir sehr positiv aufgefallen ist (ich zitiere): “Bürgermeister Rainer Bleek und Ordnungsdezernent Stefan Görnert stellen sich demonstrativ VOR die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes”

    So ist es auch richtig! Frau Merkel z.B. stellt sich ja gerne hinter ihre kritisierten Mitarbeiter, damit die nämlich die geworfene Scheiße abbekommen und nicht Sie.

    Also merken: man stellt sich VOR die angegriffenen Personen, wenn man es ernst meint…

    Mit freundlichem Gruß
    -EDV-Schrauber-

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    • Heidbüchel
    • 28.08.20, 21:53 Uhr

    Was für eine Veranstaltung heute, schämt euch…und so etwas soll man wählen.

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